Hilfe - wie denkt ihr darüber....

  • Hi....


    wir haben eine Agentur welche sich für eine Geschäftausstattung ein Papier einer dt. Papiermanufktur (G....) ausgesucht hat. Dieses haben wir bestellt und alles schön gedruckt, geprägt, lakiert usw usw.
    Alles zusammen kam dann auf fast 2000 Euro. Beim Ausliefern meint der Kunde (Agentur) dann, dass es das falsche Papier sei. Also ich zurückgefahren und nachgesehen. Es war das richige.
    Der Kunde beharrte auf seiner Meinung und meinte, dass er ein Muster hier hätte. Also zurück zur Agentur, das "Muster" geholt.
    Es war eine Postkarte von G.... auf dem sie die Farbtöne gedruckt hatten. Alle Farben stimmten fast genau - nur einer lag total daneben - und genau den hatten wir erwischt.
    Laut Druckmuster war der Papier "Fleischfarben" so in etwa wie die finacial Times - unser echtes Papier aber eher cremefarben. Der Kunde nimmt das nicht ab - wir mussten noch einmal drucken.


    Wer ist schuld?


    Der Kunde sagt dass da nicht auf der Karte steht, dass es nicht farbverbindlich ist.
    G... sagt, dass der Kunde Papiermuster hätte anfordern müssen und sie das auch so in den AGB stehen hätten. (diese hatten sie aber so viel ich weiß nicht mitgeschickt)


    Jetzt ist es natürlich so, dass keiner zahlen will und wir wieder die dummen sein sollen. Wobei G... uns 450 Euro angeboten hat (was gerade mal das Papier ist) wenn wir dieses zu Werbezwecken frei geben....


    Was meint ihr dazu???

  • Hallo Beluga.
    Ich finde das Agentur es hättte wissen müssen,das Gedruckte Farben abweichen.
    Allerdings sollte es die Papierfirma es auch auf den Karten vermerken,so wie es Lackhersteller in Ihren Katalogen machen.
    AGB´s liest nicht jeder.
    Das Angebot der Papierfirma zeigt ja das da wohl was schief gelaufen ist.
    Aber in erster Linie sollte die Agentur nur mit Originalmustern arbeiten.
    Gruß Farbenkönig.

  • Naja, der Meinung bin ich auch.
    Die Agentur sieht das natürlich anders und flucht ordentlich rum....
    Wir durften das natürlich schnell ausbügeln. Ist ja auch kein Problem. Dass wir auf den Kosten jetzt aber sitzen bleiben finde ich nicht so toll...


    Ich mache es jetzt so:
    Der Auftraggeber war die Agentur - wir haben das von denen bestellte Papier benutzt und gedruckt. Also liegt kein Fehler unsererseits vor.
    Er bekommt die Rechnung - und wenn er der Meinung ist, dass die Papierfirma nen Fehler gemacht hat, dann soll er mit denen verhandeln bzw. per Anwalt sein Geld holen.


    Für mich haben die beide Fehler gemacht.

  • Finde es etwas bedenklich wenn man sich ein ausgefallenes Papier anhand von einer gedruckten Werbepostkarte aussucht und bestellt.


    Ohne Muster macht das doch kaum Sinn, schon wegen der Haptik und wenn der Endkunde das extra wünscht und man es nicht kennt erst recht nicht.


    Sonst nimmt man ein 90g weiß und legte ein bischen Magenta in den Hintergrund und das wars.

  • Bei einer Werbeagentur sollte man davon ausgehen können, dass die Ihr Papier "professionell" auswählen. Die haben das Papier bestellt und Ihr habt korrekt geliefert. Das der Agentur vorliegende Muster habt Ihr ja vorher nicht gesehen, oder? Dann finde ich es absolut richtig, wie Du das handhabst.


    Bei einem guten und netten Kunden kann man ja kulanterweise einen Sonderpreis für den Nachdruck machen. Wenn es aber eine von den "allwissenden" Agenturen ist ("Wag' es niemals, unsere Kompetenz anzuzweifeln, Du dummer Drucker ..."), würde ich auf jeden Fall eine harte Linie fahren.

  • objektiv betrachtet gibt es immer eine Hol- und Bringschuld der Auftragsbeteiligten. Darüber hinaus ist auch die Mitwirkungspflicht ein entscheidender Faktor bei Schuldzuweisungen. Im vorliegenden Fall haben sich beide Parteien aufeinander verlassen (der Andere wird ja schon wissen was er tut, schließlich ist er Profi).
    Der Auftragnehmer hätte ein Papiermuster von der Agentur verlangen, mit seinem Papier vergleichen und auf Färbungsunterschiede aufmerksam machen müssen.
    Die Agentur hätte danach eine Entscheidung hinsichtlich der Farbabweichung treffen und einen gemeinsamen Lösungweg mit der Agentur vereinbaren müssen.
    Ist die Färbungsabweichung des Papiers und gleichzeitig der gedruckten Farben minimal, greift der rechtliche Grundsatz Verwendungszweck und Gebrauchsfähigkeit.
    Hier muss gemeinsam und vielleicht auch durch Mitwirkung eines neutralen Dritten (Schlichter, Schlichtungsstelle Bundesverband Druck, Landesverbände Druck und Medien) geprüft werden, ob und wie starkdie Gebrauchsfähigkeit im Sinne des beabsichtigten Verwendungszwecks beeinträchtigt ist.
    2.000 Euro sind kein Pappenstiel und mit einem kleinen Rabatt (100 bis 200 Euro) lassen sich solche Zwistigkeiten vielleicht eher aus der Welt schaffen und man verliert möglicherweise nicht gleich den Kunden.

  • Der Auftragnehmer hätte ein Papiermuster von der Agentur verlangen, mit seinem Papier vergleichen und auf Färbungsunterschiede aufmerksam machen müssen.

    Finde ich nicht, wenn die Agentur das Papier G.... mit der Artikelbezeichung im Auftag angibt, dann ist das deren Fehler. Das muss ich nicht jedes mal anzweifeln und ist allenfalls auf 110% sicher gehen oder ein 7 Sinn das da was nicht stimmen könnte.


    Die Agentur hätte aber bevor sie einen Auftrag erteil nicht einfach anhand einer Werbepostkarten einen Farbton bestimmen. Das ist meiner Meinung nach grob fahrlässig und wer das macht muss die Konsequenzen tragen.

  • Hallo Zusammen,
    so ganz kann ich nicht folgen.......Die Agentur bestellt Papier mit den Ton leicht Rosa (FinancialTimes), bekommt dann cremefarben geliefert. Ok bis hierhin alles klar...nur welchen Ton wollten die denn dann wenn Sie leicht Rosa wollten und leicht rosa eine falsche Abbildung war....Was habt ihr denn dann für ein Papier genommen? Wenn es "Leicht rosa" doch gar nicht gibt, außer auf der Werbekarte mit Farbabweichung....
    Für mich ist sowas immer eine Frage der Folgeaufträge, wenn alle bereit sind ein wenig näher zu rücken kann man sich einigen und den Kunden (Agentur) weiter ausbauen. Wenn die Agentur aber eh nur Laufkundschaft war vergiß es, Faust in der Tasche und weiter gehts....


    Grüße

  • Da habe ich eine etwas andere Sichtweise.


    Meiner Meinung nach ist der Fehler bei der Papierfabrik zu suchen,
    und scheinbar haben die das auch geschnallt.


    Ich kann doch auch keine Pantonefarbtabelle aus einem unkalibrierten Laserdrucker zum
    Kunden schicken, und sagen "Such Dir eine passende Farbe aus", und dann behaupten
    der Kunde hätte sich einen Farbfächer zuschicken lassen sollen.


    Auch kann ich keinen Korrekturabzug versenden, ohne dazuzuschreiben daß das hellgrün
    eigentlich dunkelgrün wird (weil ich keinen farbverbindlichen Drucker habe).


    Da ist der Ärger doch schon vorprogrammiert.


    Der Drucker hat meiner Meinung keine Schuld (außer der Drucker der falschen Postkarte),
    aber man kann ja durchaus dem Kunden preislich etwas entgegenkommen.
    Man druckt es ja schließlich ein 2tes mal.
    Und mit etwas Willen kann die Agentur ja das Produkt doch noch verwenden.

  • Wie siehts denn mit einer Farbabnahme der Agentur "vor" Produktionsbeginn aus???
    Dann hätte man sich den ganzen Ärger sparen können.
    Wir haben das eigentlich zwei bis drei mal im Monat,
    dass irgend ein Kunde zur Farbabnahme zu uns kommt.
    Aber im Nachhinein ist man ja immer schlauer.
    MfG

  • Hehe.... naja - wir haben ja nur schwarz/schwarz (vollfläche mit aussparungen) gedruckt, lackiert und geprägt.


    Viel zu gucken gab es da nicht - außer dass die Papierfarbe nicht stimmte.


    Ich habe mit dem Kunden telefoniert und er ist nicht wirklich bereit, irgendetwas zu übernehmen. Ich habe ihm erklärt, dass wir gerne bereit sind, auf etwas zu verzichten. Die Papierfirma möchte was dazugeben und der Papiergroßhändler auch....
    Er möchte jetzt einen runden Tisch - mit allen beteiligten.


    Ich bin der Meinung, wenn er NICHTS übernehmen will, dann stelle ich die volle Rechnung - dann sehe ich auch nicht ein, warum wir kulant sein sollen.

  • Der Kunde sagt dass da nicht auf der Karte steht, dass es nicht farbverbindlich ist.

    Mal ganz blöd gefragt, muss es immer dabei stehen das der Druck von Farbmuster (Abbildungen) "nicht farbverbindlich" ist und kann sich ein Käufer immer darauf berufen dass wenn das nicht dabei steht die Originale exakt dem Druck zu entsprechen haben und falls nicht der Kunde in Recht auf Reklamation hat.


    Oder sollte die Druckerei beim nächsten Job prinzipell jedes Bild mit (Abbildung ähnlich, entspricht nicht dem Original) versehen um nicht irgendwann einen Anwalt im Haus zu haben der für jeden
    Kunden der mit seinem Autolack nicht zufrieden ist eine Klage am Hals zu haben?


    Da möchte ich die Herrn von der Werbeagentur mal sehen was die dann sagen wenn der Anwalt bei Ihnen auftaucht.


    Mein Essen aus der Mikrowelle sieht auch nie so aus wie es auf der Packung abgebildet ist.



    Weiß das jemand, wie ist das rechtlich. Kann man das einklagen wenn es nicht dabei steht das es "nicht farbverbindlich" ist.

  • Der Kunde hat das Papier ausgesucht : 'wir haben eine Agentur welche sich für eine Geschäftausstattung ein Papier einer dt. Papiermanufktur (G....) ausgesucht hat. Dieses haben wir bestellt und alles schön gedruckt, geprägt, lakiert usw usw.
    Alles zusammen kam dann auf fast 2000 Euro. Beim Ausliefern meint der Kunde (Agentur) dann, dass es das falsche Papier sei. Also ich zurückgefahren und nachgesehen. Es war das richige. '


    Die Druckerei hat genau das gemacht was der Kunde gefragt hat, der Kunde hätte sich besser informieren müssen, wenn es farbabweichungen gibt, sind die Drucker nicht verpflichtet auf irgendwelche Verhandlungen einzugehen denn sie kann natürlich keine Gewähr geben über was der Kunde sich eingebildet hat.


    Die Druckerei kann beweisen dass sie das richtige Papier benutzt haben mittels Lieferschein etc also der Kunde zahlt.

  • Die Druckerei kann beweisen dass sie das richtige Papier benutzt haben mittels Lieferschein etc also der Kunde zahlt.

    Ich denke auch, dass ihr als Druckerei, ohne Hinweis des Kunden auf eine gedruckte Papiermusterkarte, keine Chance hatte es richtig zu machen. Eine tatsächliche rechtliche Auskunft wird dir nur ein Anwalt geben können. Die Problematik mit Kulanz und Folgeaufträgen hast du ja selber schon angesprochen und der Kunde scheint sehr von seinem Recht überzeugt zu sein. Schwieriger Fall...


    Überleg dir, ob eventuelle Folgeaufträge den Ärger und das Entgegenkommen von deiner Seite aus wert sind. Ansonsten soll er sich mit seinem Anwalt mit dem Papierlieferanten und dem Hersteller in Verbindung setzen. Denen scheint es ja auch recht unangenehm zu sein, auch wenn es meinetwegen in deren AGBs drin steht. Eine gewisse Ähnlichkeit vom gedruckten Muster und dem Original sollte man doch schon erwarten können. Ich bestellt mir doch auch keinen Ferrari aus dem Prospekt (in den AGBs zum Kaufvertrag winzig geschrieben, dass das gelieferte Exemplar nur dem ausgestellten Exemplar in München im Autohaus gleicht) und muss dann akzeptieren, dass es optisch eher einem Polo ähnelt.