Hallo Kollegen,
ich verabschiedete mich ja im Dezember 2017 aus der Branche,
zum 15.6.2018 ging ich auf ein sehr verlockendes Angebot wieder zurück.....
Jetzt zu meiner Frage:
nach 1 Woche in der neuen Firma schnitt ich mir im Lackwerk am Rakelmesser
ein nicht unbedingt kleines Stück am Finger ab .. Keine Schnittschutzhandschuhe in der Firma verfügbar!!!
Arbeitsunfall und schnell in die Chirurgie, das ganze dauerte 4 Wochen, Finger passt wieder und kann ihn zu 80%
auch wieder belasten.
Bekam die Abrechnung worauf hin mir die 4 Wochen nicht bezahlt wurden, auf Nachfrage in der Buchhaltung
bekam ich zur Antwort, diese 4 Wochen gehen zu meinen Lasten da ich zum Unfallzeitpunkt erst eine Woche
bei ihnen beschäftigt war, darauf entgegnete ich .. Dieser Unfall wäre gar nicht passiert wenn die von der BG
vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung zur Verfügung gestanden hätte.
Ich nenne das einen Verstoss gegen §25 Arbeitsschutzgesetz
Ich solle mich wegen dem Verdienstausfall mit der BG und oder KK in Verbindung setzen.
Ist natürlich sehr unbefriedigend diese Auskunft, was meint ihr ?
Soll ich mich mit meiner Gewerkschaft in Verbindung setzen oder abwarten was die Firma diesbezüglich macht ?
Eine Bezahlung dessen würde ich von der Firma selbst keinesfalls bekommen.
Habe zwischenzeitlich gekündigt .. ergo kanns mir eigendlich wurscht sein was die Gewerkschaft unternehmen würde,
nur habe ich auch ein entsprechendes Empfinden nicht bei jeder Gelegenheit drauf zu hauen.
Mit besten Grüßen, Nob