Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Digital- und Printmedien
Lehrgangsbeschreibung und Ziele
Der Industriemeister steht traditionell an der Nahtstelle zwischen dem
Facharbeiter und der Unternehmensführung. Der anerkannte Abschluss
zum Industriemeister Fachrichtung Digital- und Printmedien bietet die
Möglichkeit, als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung im
Betriebsgeschehen zahlreiche Aufgaben zu übernehmen.
Der Meister ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Fertigungsprozesses,
die Qualitätssicherung der Produkte und die Kostenüberwachung. Dabei arbeitet er zunehmend
im Team und führt Arbeitsgruppen zu einer Gesamtleistung.
Sach-, Methoden- und Sozialkompetenz zeichnen heute den Industriemeister aus.
Im Industriemeisterlehrgang werden deshalb neben hoher
Fachkompetenz in der jeweiligen Technologie und betriebswirtschaftlichen
Kenntnissen vor allem soziale Qualifikationen für die Zusammenarbeit im Betrieb vermittelt.
Mit dem Besuch des Lehrgangs legen die Teilnehmer die wesentlichen Voraussetzungen für
ihre zukünftige Tätigkeit als technische Führungskraft.
In ca. 990 Unterrichtsstunden werden folgende Sachgebiete behandelt:
Grundlegende Qualifikationen:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich "Produktionsprozesse"
- Medientechnische Basisqualifikation
- Mediengestaltung
- Medienorientierte Datenverarbeitung
- Medienproduktion
2. Handlungsbereich "Projekt- und Produktplanung"
- Projektmanagement
- Medienrechtliche Vorschriften
3. Handlungsbereich "Führung und Organisation"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Kostenmanagement
Zulassungsvoraussetzungen
Um mit dem Lehrgang beginnen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Es muss eine mit Erfolg abgelegte Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Druck- und Medienwirtschaft abgelegt worden sein,
und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis.
Quelle: IHK Osnabrück
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Der Lehrgang wird berufsbegleitend geführt, und erfolgt meistens zwei mal die Woche (z.B. Dienstags und Samstags).
Die Dauer beträgt ca. 32 Monate.