Mahlzeit werte Kollegen,
der 1. Advent steht vor der Tür und somit auch das Weihnachtsgeld (oder auch nicht -.-). Diesbezüglich habe ich eine Frage an die Rechtsexperten da draußen. Eines noch vorweg: Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion o.ä. anzetteln, sondern nur eine sachliche Auskunft .
Seit über 10 Jahren bekommen wir mit dem Novemberlohn ein komplettes Gehalt als Weihnachtsgeld/Jahresleistung. Im November 2017 fanden wir folgenden Brief in unserer Abrechnung.
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Es wurden trotzdem 100% bezahlt!
Meine Frage: Ist mein Chef somit aus dem Schneider und kann "willkürlich" das Weihnachtsgeld kürzen, streichen etc.?