Rechtsanspruch Weihnachtsgeld

  • Mahlzeit werte Kollegen,

    der 1. Advent steht vor der Tür und somit auch das Weihnachtsgeld (oder auch nicht -.-). Diesbezüglich habe ich eine Frage an die Rechtsexperten da draußen. Eines noch vorweg: Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion o.ä. anzetteln, sondern nur eine sachliche Auskunft ;).

    Seit über 10 Jahren bekommen wir mit dem Novemberlohn ein komplettes Gehalt als Weihnachtsgeld/Jahresleistung. Im November 2017 fanden wir folgenden Brief in unserer Abrechnung.

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    Es wurden trotzdem 100% bezahlt!

    Meine Frage: Ist mein Chef somit aus dem Schneider und kann "willkürlich" das Weihnachtsgeld kürzen, streichen etc.?

  • Wenn ein Arbeitgeber bisher immer Weihnachtsgeld bezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, entsteht dadurch nach drei Jahren ein Rechtsanspruch. Nennt sich "betriebliche Übung".

    Durch den Hinweis kann Dein Chef in Zukunft tatsächlich das Weihnachtsgeld streichen oder kürzen. (Es gibt aber im Tarifvertrag auch Kürzungsmöglichkeiten).

    Ist aber aus meiner Sicht kein Grund zu Sorge. Es ist vollkommen üblich, dass die Arbeitgeber sich entsprechend absichern (war auch in der Meisterschule die Empfehlung vom entsprechenden Dozenten). Bei meiner letzten Anstellung musste ich z.B. immer unterschreiben, dass ich die Freiwilligkeit der Zahlung zur Kenntnis genommen habe.

  • Wenn ein Arbeitgeber bisher immer Weihnachtsgeld bezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, entsteht dadurch nach drei Jahren ein Rechtsanspruch. Nennt sich "betriebliche Übung".

    Durch den Hinweis kann Dein Chef in Zukunft tatsächlich das Weihnachtsgeld streichen oder kürzen. (Es gibt aber im Tarifvertrag auch Kürzungsmöglichkeiten).

    Ist aber aus meiner Sicht kein Grund zu Sorge. Es ist vollkommen üblich, dass die Arbeitgeber sich entsprechend absichern (war auch in der Meisterschule die Empfehlung vom entsprechenden Dozenten). Bei meiner letzten Anstellung musste ich z.B. immer unterschreiben, dass ich die Freiwilligkeit der Zahlung zur Kenntnis genommen habe.

    Genau so hab ich mir das eigentlich auch gedacht.


    Allerdings: https://www.anwalt.de/rechtsti…-oder-kuerzen_022835.html

    Zitat: "Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgeldes erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgeldes sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch."


    Da bei uns momentan an allen Ecken und Enden gespart wird, erwarte ich eine Kürzung des Weihnachtsgeldes :rolleyes:.


    Edit: Wir haben nix unterschrieben!

  • Ja ist normal, gibt es bei uns auch aber leider kein Weihnachtsgeld.....Das es dein Chef noch macht obwohl nicht Tarif ist sehr schön. Wird in der Branche leider viel zu wenig gemacht...Aber ganz einfach steht in deinem Vertrag was vom Weihnachtsgeld und in welcher Höhe? Wenn nein kann er es streichen/aussetzen/kürzen.

  • Ja ist normal, gibt es bei uns auch aber leider kein Weihnachtsgeld.....Das es dein Chef noch macht obwohl nicht Tarif ist sehr schön. Wird in der Branche leider viel zu wenig gemacht...Aber ganz einfach steht in deinem Vertrag was vom Weihnachtsgeld und in welcher Höhe? Wenn nein kann er es streichen/aussetzen/kürzen.

    Alles klar. Vertrag gibts keinen. Lehrvertrag 2002 war alles ^^. Dann bin ich mal gespannt. Montag/Dienstag wirds sich raustellen. Danke euch.