Tach auch,
jaaaaa, Gesetze lesen kann nahzu jeder, nur verstehen und anwenden nicht.
Viele von denen, die ich bisher gefragt habe, waren nicht in der Lage, mir zu erklären, warum sie welche Partei wählen und was man mit seiner Stimme alles anstellen kann.
Nun, es ist staatsbürgerliche Pflicht, zur Urne zu schreiten, wenn man dazu aufgerufen wird. Das ist auch gut so. Jetzt ist es aber so, dass ich mit keiner Partei wirklich zufrieden bin. Sei es, dass die Wahlversprechen innerhalb von 28 Tagen nach der Wahl einfach gebrochen werden oder eben was versprochen wird, das offensichtlich nicht zu halten ist.
Wenn ich das ganz genau überlege, war 2008 keine Partei dafür offen, die Rentenanwartschaft auf 67 zu erhöhen.
Also heißt das: Merken.
Nun will ich aber echt keine Partei mehr wählen, meine Stimme soll aber durch irgendwelche Floskeln mehrheitlich dem Gewinner einer Wahl zugute kommen. Was mach ich dann?
Was soll der mündige Wähler tun? 2 Kreuzchen soll er machen...
Antwort:
Dann mach halt zwei und nehm den Zettel mit nach Hause.
Warum?
Weil dann der Wahlzettel ungültig ist und die jeweilige Stimme verloren geht. §39Abs. (3)BWahlG
Also bin ich wählen gegangen und hab doch keinen gewählt.
Es hat noch einen ganz wichtigen Aspekt:
Wenn der Anteil der ungültigen Stimmen einen gewiisen Pegel erreicht (in glaube, das sind mehr als 50% aller abgegeben Stimmen), dann muß die Wahl wiederholt werden. Erst dann spreche ich mal von einer Ohrfeige.
Also ich will hier nicht zum Wahlboykott aufrufen ( ist natürlich strafbar, was sonst...) sondern dazu dass man sich intensiv mal Gedanken machen sollte, den Regierenden Parteien und Leuten zu zeugen, wer die eigentlich gewählt hat.
Gruß