Zu eurer Unterhaltung und gegebenenfalls zur Diskussion stelle ich hier hin und wieder einfache Fachfragen. Wer Lust hat, kann sich nach der eigenen Beantwortung meine Lösung anschauen. Wenn jemand erweitern, korrigieren oder widersprechen will - jederzeit gerne.
Frage: Für Fastfood - Ketten werden große Mengen von Tablettauflagen im Heatset auf ungestrichenes Papier gedruckt. Ist das so in Ordnung?
meine Antwort:
Nein, das ist definitiv ein Verstoß gegen die Regeln , die für Druckobjekte gelten, wenn sie in direktem Kontakt zu Lebensmitteln verwendet werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter, eine alte Weisheit .
Bestimmungsgemäßer Gebrauch für solche Tablettauflagen ist, dass sich ein paar Kinder mit ihrem Tablett an einen Tisch setzen, die heißen, öligen Fritten auf das Tablett schütten und dann gemeinsam davon essen. Hierbei kommt das Frittenöl mit Heatsetdrucken in Kontakt, die nicht einmal oxidativ verfilmt sind, sondern nur im Trockenkanal ihr Mineralöl weitgehend abgegeben haben. Selbstverständlich lösen sich die Drucke problemlos mit solchem Öl wieder an.
Solange den Kunden kein Schaden passiert, bleibt die Sache scheinbar harmlos. Nur wenn einmal eine Reihe von Verbrauchern Unwohlsein oder andere Symptome äußern, haben die Fastfood - Ketten es beim heutigen Produkthaftrecht schwer, eine Unschuld zu beweisen. Wenn nämlich ein Profi einem Laien etwas verkauft, hat er die Beweislast. In diesem Fall muss nicht etwa der Geschädigte nachweisen, dass der Lieferant den Schaden verursacht hat.
Unbedrucktes Papier wäre hier völlig harmlos, hätte nur nicht die Werbewirkung
Viele Grüße & ciao
Inkman