Der Kunde sagt dass da nicht auf der Karte steht, dass es nicht farbverbindlich ist.
Mal ganz blöd gefragt, muss es immer dabei stehen das der Druck von Farbmuster (Abbildungen) "nicht farbverbindlich" ist und kann sich ein Käufer immer darauf berufen dass wenn das nicht dabei steht die Originale exakt dem Druck zu entsprechen haben und falls nicht der Kunde in Recht auf Reklamation hat.
Oder sollte die Druckerei beim nächsten Job prinzipell jedes Bild mit (Abbildung ähnlich, entspricht nicht dem Original) versehen um nicht irgendwann einen Anwalt im Haus zu haben der für jeden
Kunden der mit seinem Autolack nicht zufrieden ist eine Klage am Hals zu haben?
Da möchte ich die Herrn von der Werbeagentur mal sehen was die dann sagen wenn der Anwalt bei Ihnen auftaucht.
Mein Essen aus der Mikrowelle sieht auch nie so aus wie es auf der Packung abgebildet ist.
Weiß das jemand, wie ist das rechtlich. Kann man das einklagen wenn es nicht dabei steht das es "nicht farbverbindlich" ist.