183 - Tage - Regelung Drucker im Ausland

  • Servus!


    Wer von euch wendet diese Regelung an und wer von euch kann Tipps aus der gelebten Praxis als Drucker dazu geben?

    Soll auf jeden Fall, nicht als eine Art Freelancer Nummer enden, schreibt mal Bitte als darüber was euch dazu einfällt.

    Ich bin diesbezüglich über jede Information darüber, sehr zum Dank verpflichtet.




    Gruß



    Maik




    Drucker aus Leidenschaft

  • Ich merke schon, dein Arbeitgeber macht ein Zweitwerk im Ausland auf😉

    Wenn Du im Ausland wenige als 183 Tage arbeitest, bist Du immer noch in Deutschland steuerpflichtig! Wie gesagtDu braucht dann einen deutschen Arbeitgeber!


    Ob das jetzt von Vorteil ist…..keine Ahnung

  • Servus!


    Brandeilig


    Da hast Du vollkommen recht !!! Hab dazu etwas im Netz gefunden.



    Die 183-Tage-Regelung kann zur Anwendung kommen, wenn ein Arbeitnehmer im Ausland tätig wird. Nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen steht das Besteuerungsrecht der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in der Regel dem Tätigkeitsstaat zu. Hiervon wird abgewichen, wenn sich der Arbeitnehmer nicht länger als 183 Tage im Steuerjahr bzw. Kalenderjahr im Tätigkeitsstaat aufhält. Das Besteuerungsrecht steht dann dem Ansässigkeitsstaat zu, wenn zudem zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sind:

    • der Arbeitslohn wird nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitnehmers im Tätigkeitsstaat getragen,

    • der die Vergütung zahlende Arbeitgeber ist nicht im Tätigkeitsstaat ansässig.

    Nur wenn alle drei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen, sind die mit der Auslandstätigkeit erzielten Einkünfte in der Bundesrepublik von der Besteuerung frei zu stellen. Diese Einkünfte unterliegen aber noch dem Progressionsvorbehalt.

    Die Aufenthaltsdauer ist für jedes Steuerjahr getrennt zu ermitteln. Dabei ist die körperliche Anwesenheit im Tätigkeitsstaat maßgebend. Kommt es zu mehreren kürzeren Aufenthalten im Steuerjahr bzw. Kalenderjahr sind die Aufenthalte zu addieren. Verbringt der Arbeitnehmer Krankheitstage im Ausland, so zählen auch diese zur Aufenthaltsdauer.




    Gruß



    Maik




    Drucker aus Leidenschaft

  • Servus!


    Brandeilig



    Bitte jetzt kein Kopfkino!!!

    Die Gedanken sind frei..... , ich gehe immer von der für mich interessanten, vorrausschauenden Zukunft aus.

    Wie schon mehrfach hier geschrieben, bin ich nicht der Rückspiegelmensch, sondern der Positive in die Zukunft schauende Zeitgenosse.


    Aber vielen Dank noch einmal für den aktuellen Hinweis.



    Gruß



    Maik




    Drucker aus Leidenschaft