Moin Mädels,
nun ist es bei uns Pflicht-der Gehörschutz!!!
Cheffe hat ne Ansprache gehalten, das die böse EU ihm die Pflicht aufgebürdet hat, uns Mitarbeitern eine Abmahnung auszusprechen,wenn wir den Gehörschutz nicht tragen sollten.Alles natürlich zu unserem Wohle,und das er dann keine späteren Kosten hat,wenn die Berufsgenossenschaft mit dem Finger winkt.
Wie ist das bei euch?
Ich überlege mir ein Attest zu holen wegen Gleichgewichtsstörungen oder so.Ich habe die Dinger einen Tag getragen und hatte,vielleicht auch zufällig,Kopfschmerzen.
Kann der Chef mir das wirklich auferzwingen und zweitens auch deshalb eine Abmahnung geben?
Wohin führt das noch...
Gehörschutz
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Beschwerst du dich gerade darüber, dass dein Chef euch einen Gehörschutz zur Verfügung stellt oder das er euch dazu zwingen will?
Das ist eigentlich der Standard, und meiner Meinung nach auch wichtig (der Gehörschutz).
Zwingen kann man da eh keinen zu.Wir haben vor kurzem Ohrstöpsel bekommen, welche für jeden Mitarbeiter speziell angefertigt wurden.
Die Teile sind richtig gut. -
Gehörschutz soll Pflicht sein? Also bei uns ist das gar kein Thema. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass ich einen benötige.
Bei massig Überschießern ergäbe das aber Sinn. -
mußte noch nie damit arbeiten..
es gibt auch Geräusche an der Kiste die du dann sicher nicht mehr hörst
diesbezüglich wäre ich dann etwas zwiegespalten -
Es kommt sicherlich auch darauf an, wie laut es in den Produktionsräumen wirklich ist.
Bei einer kleinen SM 52 braucht man sicherlich keinen Gehörschutz, bei mehreren 3B Maschinen wird man froh darüber sein. -
Das kommt auch noch dazu. Hört man damit am Ausleger noch die Luft vom Anleger?
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Naja,wie beschrieben.Bei nicht tragen hagelt es erst Abmahnungen und dann halt die Kündigung.Toll wa?
Natürlich hört man noch gut,gefühlte 10-20 Dezibel weniger.An sich ist das vielleicht ne gute Sache,aber ich kriege wieder Plaque wenn ich das mit der Abmahnung sprich Kündigung höre.Das geht zu weit.Er stellt uns auch Sicherheitsschuhe und die Ohrstöpsel zur Verfügung.Wir haben nur 3 Druckmaschinen und 1 Falzmaschine...
Ich glaube eher das er uns weniger quatschen sehen will und unter anderem den Kündigungsgrund vereinfachen will. -
Ohne da jetzt wirklich was zu wissen behaupte ich mal, dass er das nicht durchbekommen würde.
Trotzdem ne super Aktion. -
Soweit ich weiß, muss Dein Chef Gehörschutz zur Verfügung stellen, ums Tragen musst Du Dich kümmern.
Ich bin heilfroh, daß ich die Dinger habe und arbeite nur noch mit Stöpsel im Ohr.
Was die Geräusche angeht: kommt auf die Qualität der Stöpsel an (auch ob Du Kopfschmerzen davon bekommst). Ich bekomme noch alle Geräusche an der Kiste mit, manche Frequenzen sogar besser! Unterhalten geht auch noch ganz gut, halt nicht mehr über die ganze Halle hinweg, aber wer will das schon?!Wenn Du die Stöpsel nichtr schmerzfrei tragen kannst, kann man vielleicht ´ne andere Größe nehmen.
Ansonsten solltrest Du die Dinger tragen. Ist besser, glaub mir!Ratta
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Man sollte sich mal mit dem Thema auseinander setzen.
Es gibt Gehörschutz die werden genau für deine Ohren angefertigt.
Diese Stöpsel werden auch genau auf dein Arbeitsplatz abgestimmt.
Dann werden nur die schädlichen Frequenzen herausgefiltert.
Maschinengeräusche und Unterhalten sind dennoch möglich. -
Genau solche haben wir bekommen, da ist ein kleines "Röhrchen" integriert, welches den Druck auf den Ohren verhindert und somit wohl auch die Kopfschmerzen.
Jedenfalls habe ich damit keine bekommen.
Unterhalten kann man sich damit und die Maschine hört man ebenfalls.
Wie Marvin schon schrieb werden damit lediglich gewisse Frequenzen reduziert/ausgeblendet. -
Moin,
ich bin derzeit in Brasilien. Da rattern 2 Rotationen ohne Schallisolierung. Für alle die da meinen, Gehörschutz wäre Blödsinn - stellt euch mal 6 Wochen pro Tag 11 bis 12 Stunden daneben. Was meint ihr wie schnell ihr einen Gehörschutz feiwillig tragen werdet?
Da ich ja nun auch schon ein paar Jahre im Druckbereich unterwegs bin, meine ich mich daran erinnern zu können, in fast allen Druckereien immer diese schönen blauen Schilder mit dem Kopfhörer gesehen zu haben - wo ist also das Problem?Der Arbeitgeber kommt hierbei nur seiner Fürsorgepflicht nach. Im übrigen gibt es echt gute Gehörschutze, die angepasst werden. Kosten zwar etwas mehr, sind aber super.
Im übrigen muss der Chef nur darauf hinweisen. Zwingen kann er dich rein rechtlich glaube ich nicht.
Gruß vom Lärmgeplagten Druckinstruktor aus Brasilien
Oliver -
Chef muss Gehörschutz bereitstellen - Benutzung der Stöpsel bleibt jedem selbst überlassen.
Ohne "Hohlraumabdichtung" ruiniert man sein Gehör - vor allem merkt man's erst als "alter Sack".
Der einzige Vorteil wäre beim Kauf einer Hifi-Anlage und Lautsprechern. Mit ruiniertem Gehör kann man die billigste Anlage wählen, da man die qualitativen Unterschiede eh nicht mehr hört. Hauptsache schön laut.
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Hallo zusammen, Gehörschutz tragen, ist sicher sinnvoll, wenn man später einmal keinen Gehörschaden davontragen will. Es gibt allerdings verschiedene Methoden. Alle Ohrstöpsel habe "ich" nicht vertragen. Seit wir weiche haben, mit denen man auch telefonieren kann, habe ich keine Probleme (Entzündungen mehr) Nicht für alle ist das gleiche Modell geeignet. Vorschrift? Ich kann mir vorstellen, daß Gehörschutz billiger wird als das später teilweise bezahlte Hörgerät und die Behandlung.
Herzliche Grüße
Dieter -
Das ein Gehörschutz sinnvoll sein kann,ist ja relativ unumstritten,mir gehts hauptsächlich um den Zwang der da hinter steht.Weiß denn einer zu 100%,ob der Arbeitgeber so etwas verlangen kann?Hat das was mit z.B. Hausrecht zu tun?Hat die EU oder die BG wirklich sooo einen Auftrag an den AG gefordert das er sooo handeln muss?
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kann mir kaum vorstellen, dass er diese Vorschrift bekommen hat. Wir bekommen die auch nur hingelegt. Wer nicht will der soll´s lassen. Aber bei der EU könnte ja natürlich alles möglich sein. Die haben ja auch den Stoiber zum Abbau der Bürokratie loool
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Also in der Firma wo ich zurzeit schaff gibts die auch an paar Ecken zuholen, in 2 Größen.
Wer damit nicht klarkommt bekommt extra Anfertigungen gegen Geld versteht sich!Also ich find die doch schon nützlich, klar sind sie abunzu störend aber nach einer Weile spür ich die nichtmal mehr
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War früher an der Rolle. Damals waren die Druckwerke noch nicht eingekapselt, die Harris war also wirklich sehr laut, kein Vergleich zu Bogenmaschinen. Ich trug regelmäßig Ohrstöpsel und mußte so alle 2 Jahre zum "HNO", der mit mit einer "wuchtigen" Spritze die Ohren ausspritzte, weil die irgendwann mal zu waren von den Stopfen. Seit fast 20 Jahren bin ich weg von der Rolle und mußte auch seither nie wieder zum Ohren auswaschen.
So gesehen wären solche "Kopfhörer" wohl vernünftiger aber ich hab sie damals schon probiert und nicht gemocht.
Auf der Bogen trage ich heute keinen Gehörschutz mehr, vernünftig wär's wohl. Ohrpropfen gibt's bei uns in der Fa. auch aber Tragepflicht keine. -
hab was bei wikipedia gefunden
ZitatNach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft gelten bei der Auswahl
des Gehörschutzes Stöpsel und Kapseln als gleichwertig. Ab 80 dB(A) wird
das Tragen eines Gehörschutzes am Arbeitsplatz empfohlen, ab 85 dB(A)
ist er vorgeschrieben.und
ZitatBei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von
Gehörschutz sind die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
heranzuziehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen
des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu
überprüfen (§ 3 ArbSchG). (Bei wiederholter Weigerung zum Tragen des
Gehörschutzes z.B. durch Abmahnung). Gemäß den "Allgemeinen Grundsätzen"
(§ 4 ArbSchG) sind jedoch individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu
anderen Maßnahmen zu betrachten, d.h. Lärmgefahren sind vorrangig an
ihrer Quelle und auf ihrem Ausbreitungsweg zu bekämpfen. Die
Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihrem Möglichkeiten sowie gemäß
der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Sie haben die ihnen zur
Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung (Gehörschutz)
bestimmungsgemäß anzuwenden (§ 15 ArbSchG). Die Überwachung des
Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz ist staatliche Aufgabe. Die
zuständige Behörde (Staatliches Amt für Arbeitsschutz) kann im
Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen der Arbeitgeber oder die
Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Pflichten zu treffen haben, die sich
aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsverordnungen ergeben (§§ 21 und 22 ArbSchG). Ordnungswidrig
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Arbeitgeber oder
Beschäftigter einer vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt. Je nach Fall
können Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Geldbußen (bis zu 5.000
EUR bzw. bis zu 25.000 EUR geahndet werden. (Stand: 31.05.2001) -
Bußgelder aufgrund der Tatsache, dass ich mir selbst eventuell schade sind ja immer ganz besonders toll.