Probezeit verkürzung

  • Hallöchen,


    bin grad fertig mit der Ausbildung und habe einen Vertrag bekommen mit 6 Monate Probezeit, diese Woche erzählte mir jemand das es 6 Monate nicht mehr gibt, nur noch 3! Wurde irgendwie geändert.


    Stimmt das? Hab nix gefunden dazu... :huh: :sleeping: :whistling:

  • Hey,
    meine erste Frage wäre auch gewesen, ob es sich hierbei um den Lehrbetrieb handelt.
    Wenn ja sind 6 Mon Probezeit echt lang, er kennt dich ja von der AUsbildung her..
    Aber schau doch mal hier:

    Viel Erfolg!

  • es ist aufjedenfall so sie dürfen dir unter diesen Vorraussetzungen keine Probezeit geben.


    Die Probezeit dient ja nur dazu um beiden Seiten zu sehen ob es passt oder nicht. Und da du deine Ausbildung dort gemacht hast weist du ob es das richtige für dich ist und dein Chef weiss wie du arbteitest von daher kann er dich net einfach so kündigen!

  • Hab zu dem Thema noch folgendes gefunden:
    Eine neue Probezeit ist zulässig. Sie kennen Ihren
    Auszubildenden bereits seit vielen Jahren. Das sollte Sie allerdings
    nicht veranlassen zu glauben: „Der wird das schon machen.“ Bedenken Sie,
    dass die Ausbildungssituation in aller Regel mit dem harten
    Berufsalltag nicht vergleichbar ist. Nutzen Sie also die Möglichkeit
    einer erneuten Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB, die Ihnen ohne Abstriche
    zusteht.
    Gefunden:

    am besten nochmal googlen :)

  • Tach auch,


    generell sind heutzutage 6 Monate Probezeit normal und als längste Möglichkeit auch gesetzlich festgeschrieben.


    Man müßte jetzt den Azusbildungsvertrag haben, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit befristet war. Meist heißt das dann: Mit bestehen der Prüfung und bekanntgabe des Ergebnisses endet der Ausbildungsvertrag.


    Steht das drin, ist es meist so, dass dann ein vollkommen neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird. Da spielt es keine Rolle, ob man vorher dort beschäftigt war.


    Ich würd mich dadurch jetzt nicht affig machen lassen, wenn die nun drei Jahre Dich ausgebildet haben, werden die Dich nicht gleich rausschmeissen wollen. Dazu hätte man dann den (Ausbildungs-)Vertrag nur auslaufen lassen brauchen...



    Gruß

  • Möchte mich hiermit meinem Vorredner anschließen.


    Schließlich kennst Du den Betrieb ja schon, also mach' Dir keinen Stress wegen der neuen Probezeit.
    Wenn Du dort arbeiten willst, dann tu' es!




    Viel Erfolg.


    Grüße


    Spinetti


    :opa:


  • Ich würd mich dadurch jetzt nicht affig machen lassen, wenn die nun drei Jahre Dich ausgebildet haben, werden die Dich nicht gleich rausschmeissen wollen. Dazu hätte man dann den (Ausbildungs-)Vertrag nur auslaufen lassen brauchen...

    Jaein. Besteht eine Betriebsvereinbarung das die Azubis übernommen werden müssen bei bestehen der Prüfung (z.B.) einer entsprechenden Note. So kann der AG innerhalb der Probezeit den Jung Facharbeiter dennoch entlassen.