Kündigungsfristen ?

  • Moinsen,


    mir stellt sich folgendes Problem....
    habe am 29.08. ein Probearbeiten, wenn mir der Job zusagt soll ich zum 19.09. anfangen
    Gesetzliche Kündigungsfrist sind 4 Wochen, kann man das iwie umgehen ?
    Was meint ihr dazu


    Gott grüß die Kunst

  • Denke in erste Linie mit dem Chef sprechen und aushandeln.
    => Aufhebungsvertrag

    Mit der Aussicht auf Arbeit kann man sich auch beim Arbeitsamt beraten lassen.
    Wenn du ca 2/3 vom Tarif verdienst, geht auch §138 Abs 2 BBG => "kann-entscheidung"
    Verstöße gegen Gesetze(od. Mobbing) zB Umweltschutzgesetz = außerordentliche Kündigung, fristlos

  • Ja, durch einen Aufhebungsvertrag kannst Du die Firma ohne Frist verlassen. Du musst Dich nur mit deinem jetzigen Chef einigen. Das sollte eigentlich recht unkompliziert vonstatten gehen.

  • natürlich habe ich in der neuen Firma ne Probezeit :D


    achja, nur so am Rande, gibt ja den einen oder den einen hier
    der angeblich keinen Job kriegt (sorry das muß etz sein)
    Ich bin 49, kann in einen deutlich besser bezahlten Job wechseln
    wenn ich die Sache mit der Kündigungsfrist auf die Reihe bekomm


    Gruß

  • Den Arbeitseintritt verschieben? Dein neuer AG kennt ja auch die Gesetze. So erkennt dein neuer AG dein verantwortungsvolles handeln.
    Wenn es drauf ankommt:
    "Es gibt nur eine Frist im Leben - dein Geburtstag bis zum Tode"
    ShoX 19.05.2011
    :thumbup:

  • … und gutes Gelingen!


    Vergiss aber den gelben Zettel - wirst Du eh wissen - denn gleichzeitig Arbeiten und krank sein ist rechtlich dein Untergang, wenn denn wirklich was passiert.


    Der Aufhebungsvertrag ist die saubere Lösung. Wenn dein jetziger Chef nicht von allen guten Geistern verlassen ist wird ihm ein bis zum Wechseltag reinhauender Kolb mehr Wert sein als ein verärgerter.


    Beste Grüße


    Spinetti


    :opa:

  • Eben. Tricksen sollte man nicht unbedingt, weil es hier auch gar nicht nötig ist. Probearbeit -> passt -> Aufhebungsvertrag -> neue Stelle antreten -> Spaß haben. 8)

  • habe noch nie getrickst, fange auch jetzt nicht damit an, ein sauberer Abschluß ist ein unbedingtes muß,
    egal wie die Umstände sind oder waren, zu tricksen ist ein absolutes NO GO !!!
    Werde mit meinem "noch" Chef über einen Aufhebungsvertrag verhandeln, eine saubere Sache für beide Seiten
    und sollte es aus irgendwelchen Gründen nicht klappen mach ich mir auch keinen Kopf
    arbeite ich halt wieder als freischaffender und ziehe durch die Lande, im Planwagen versteht sich :D


    Gruß
    Norbert

  • Vergiss aber den gelben Zettel - wirst Du eh wissen - denn gleichzeitig Arbeiten und krank sein ist rechtlich dein Untergang, wenn denn wirklich was passiert.


    Sorry aber das ist Quatsch. Das einzige was Dir passieren kann ist das Dein alter Chef es rausbekommt. Aber es ist natürlich immer besser alles sauber abzuwickeln. Auch wenn ich arbeitsunfähig geschrieben bin, kann ich arbeiten gehen und verliere dabei keinerlei Versicherungsschutz.

  • Vorsicht! Bei diesem Vorschlag werden verschiedene Rechtsvorschriften verletzt, also nicht so forsch von „Quatsch“ reden.


    Arbeiten gehen mit Krankenschein ist nur möglich, wenn die Arbeit dem Genesungsprozess nicht entgegensteht (telefonieren mit blauem Auge geht). Einem Drucker zu raten, sich in einer Druckerei wegen Krankheit arbeitsunfähig zu melden, um dann in einer anderen Druckerei zu arbeiten, geht nicht!


    Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und darf das bei Kenntnis der Krankschreibung nicht zulassen, sonst kommt er bei Unfällen mit in die Haftung. Verschweigst du den Umstand, belügst deinen neuen AG, dann kannst du im Falle eines Unfalls den neuen Job definitiv knicken.


    Also bleibt der Rat: sauber arbeiten! Macht der Kollege Kolb aber ohnehin.




    Grüße


    Spinetti


    :opa:

  • Laut unseren ehemaligen Rechtsdozenten, ist es den AN freigestellt für sich selber zu entscheiden ob er wieder arbeiten gehen kann oder nicht, da der Arzt ja auch nur "vorraussichtlich bis" krank schreibt. Auch stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und keine Arbeitsverbotsbescheinigung. Selbst wenn es zu einen Arbeitsunfall kommen sollte, schließt laut den Sozialgesetzbuch ein verbotswidriges Verhalten einen Versicherungsfall nicht aus. Natürlich darf der AG den AN nicht dazu zwingen arbeiten zu kommen, das wäre gesetzteswidrig, aber den AN ist es freigestellt.