bei Pascal74 handelt es sich meines Erachtens nicht um Microstreifen. Die sind meistens diagonal und nicht nur im unteren Drittel. Schuld ist meist Magenta und bei ner 74er der kleine Walzenumfang. Ohne Vario,mit Zwischenwalze und erhöhtem Wasser können Abhilfe verschaffen
Beiträge von Feuchtreiber
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Hallo,
wir haben eine Papiertestreihe bedruckt um Sieb und Schöpfseite zu beurteilen.Leider haben wir als Druckerei keine Testergebnisse bekommen.Allerdings konnten wir halt unsere Erfahrung damit sammeln.Aber auch nur im Format 70x100.Das Druckbild hatte sogar eine 400% Fläche.Stapelhöhe lag bei 3000 Druckbogen von 70gr bis 150gr.Mit der entsprechenden Menge Puder und Semiboardfarben kein ablegen etc.Zum drucken ein schönes Papier.In der unteren Grammatur optisch nicht so schön,aber welches Papier hat das schon...
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Gruß -
Ja da geht es schon los, was ist Druckwerk 1 und was 2.
Druckwerk 1 ist das an der Auslage und Druckwerk 2 an der Anlage. Weil es die Maschine auch als 1 Farben gibt und da ist Druckwerk 2 nicht vorhanden.
DW 1 ist das höher gestellte und somit DW 2 an der Auslage.DW1 springt als erstes auf Druck,deshalb nimmt man auch zB gelb ins erste Werk damit es nicht so schnell dreckig läuft -
Zitat
Mein Forenradar sagt mir das es hier in Kürze wieder krachen wird.
Daher schon an dieser Stelle die Bitte, sachlich zu diskutieren.
kann ich leider nicht.
Marvin und EHST reden so ne gequirlete Scheisse das mir schlecht wird.
Bitte mach diesen Thread zu.Es ist schon mehr als genug dazu gesagt worden -
Hallo,
is bei mir auch lang her mit der Quick und kann mich gut erinnern.Ich hatte ein 0,3(blau) drunter.Wichtig ist aber, das du JEDEN Tag das Gummituch( so fest es geht) anziehst. -
DAS ist (auch wenn es keinen interessiert) der Grund,warum ich und auch andere hier nix mehr schreiben.Absoluter Kindergarten.Als wenn es keine anderen Probleme gibt
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Also soweit ich das noch weiss,es gibt nicht viel zu justieren an der Karre.Ich glaub nur Feucht-und Farbauftragswalze sind justierbar.Was für Probleme gibt es denn mit dem süßen Kasten?
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Hi,ich hab mal gegoogelt aber überhaupt nix raus gefunden.Ich kann mir auch nur vorstellen das es ein besonderer Lack sein muss und die nicht lackierte Stelle beschreibbar ist,quasi wie beim neutralisieren von SD-Sätzen.
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Doppelbogenkontrolle kannste ausmachen und wie scho gesagt auf Einzelbogen umschalten
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und die Vordermarken kannst du mit einem Imbus einstellen.Wie,steht auch im Handbuch.Es gibt auch ein elektronisches Wandern der Vordermarken.Abhilfe:bei MAschinenstart erstmal Vordermarken auf 10,dann auf 8 und dann wieder normal auf 9 stellen.(Könnte ein Tip sein,muss aber nicht der Fall sein)
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Unsere SM 52 hat auch keine automatische Bogenankunftkontrolle.Ansonsten ein guter Tipp
(Was ist eine Leerbogenkontrolle?Fehlbogensensor?) -
leider lief es bei uns auch.Vordermarken solltest du auf 8 stellen statt auf 10.Nur die äusseren beiden Vordermarken anstellen.
Wenig bis fast gar nicht ziehen lassen,notfalls die Hupe ausstellen.maximale Eingabe beim Bedruckstoff 29.Venturibläser fast volle Kanone hoch drehen.Vordere Saugkammer auf null und das Saugband reicht zwischen 30-40%.
Viel Glück -
Wenn es die Gumierung wäre,würde es wahrscheinlich alle Platten betreffen.Daher denke ich an das Feuchtwerk.Ist das "tonen " etwa 25cm nach Druckbeginn und links und rechts frei?
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hab was bei wikipedia gefunden
ZitatNach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft gelten bei der Auswahl
des Gehörschutzes Stöpsel und Kapseln als gleichwertig. Ab 80 dB(A) wird
das Tragen eines Gehörschutzes am Arbeitsplatz empfohlen, ab 85 dB(A)
ist er vorgeschrieben.und
ZitatBei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von
Gehörschutz sind die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
heranzuziehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen
des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu
überprüfen (§ 3 ArbSchG). (Bei wiederholter Weigerung zum Tragen des
Gehörschutzes z.B. durch Abmahnung). Gemäß den "Allgemeinen Grundsätzen"
(§ 4 ArbSchG) sind jedoch individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu
anderen Maßnahmen zu betrachten, d.h. Lärmgefahren sind vorrangig an
ihrer Quelle und auf ihrem Ausbreitungsweg zu bekämpfen. Die
Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihrem Möglichkeiten sowie gemäß
der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Sie haben die ihnen zur
Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung (Gehörschutz)
bestimmungsgemäß anzuwenden (§ 15 ArbSchG). Die Überwachung des
Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz ist staatliche Aufgabe. Die
zuständige Behörde (Staatliches Amt für Arbeitsschutz) kann im
Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen der Arbeitgeber oder die
Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Pflichten zu treffen haben, die sich
aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsverordnungen ergeben (§§ 21 und 22 ArbSchG). Ordnungswidrig
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Arbeitgeber oder
Beschäftigter einer vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt. Je nach Fall
können Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Geldbußen (bis zu 5.000
EUR bzw. bis zu 25.000 EUR geahndet werden. (Stand: 31.05.2001) -
Das ein Gehörschutz sinnvoll sein kann,ist ja relativ unumstritten,mir gehts hauptsächlich um den Zwang der da hinter steht.Weiß denn einer zu 100%,ob der Arbeitgeber so etwas verlangen kann?Hat das was mit z.B. Hausrecht zu tun?Hat die EU oder die BG wirklich sooo einen Auftrag an den AG gefordert das er sooo handeln muss?
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Naja,wie beschrieben.Bei nicht tragen hagelt es erst Abmahnungen und dann halt die Kündigung.Toll wa?
Natürlich hört man noch gut,gefühlte 10-20 Dezibel weniger.An sich ist das vielleicht ne gute Sache,aber ich kriege wieder Plaque wenn ich das mit der Abmahnung sprich Kündigung höre.Das geht zu weit.Er stellt uns auch Sicherheitsschuhe und die Ohrstöpsel zur Verfügung.Wir haben nur 3 Druckmaschinen und 1 Falzmaschine...
Ich glaube eher das er uns weniger quatschen sehen will und unter anderem den Kündigungsgrund vereinfachen will. -
Moin Mädels,
nun ist es bei uns Pflicht-der Gehörschutz!!!
Cheffe hat ne Ansprache gehalten, das die böse EU ihm die Pflicht aufgebürdet hat, uns Mitarbeitern eine Abmahnung auszusprechen,wenn wir den Gehörschutz nicht tragen sollten.Alles natürlich zu unserem Wohle,und das er dann keine späteren Kosten hat,wenn die Berufsgenossenschaft mit dem Finger winkt.
Wie ist das bei euch?
Ich überlege mir ein Attest zu holen wegen Gleichgewichtsstörungen oder so.Ich habe die Dinger einen Tag getragen und hatte,vielleicht auch zufällig,Kopfschmerzen.
Kann der Chef mir das wirklich auferzwingen und zweitens auch deshalb eine Abmahnung geben?
Wohin führt das noch... -
ich muss mich verstellen?Ne Maske im Internet aufsetzen?JA-ich trinke gerne Bier und JA ich hab gerne Feierabend und freu mich auf meine Familie.
Wem das nicht passt,mir egal,da will ich dann auch nicht arbeiten.
Wie gesagt,ich hab nen Job und hab nur gefragt wer einen zuverlässigen Drucker sucht
Übrigens komme ich aus 30419
Prost -
Guten Tag,
ich bin Zwar in Festeinstellung,aber suche trotzdem im Raum Hannover nach neuen Möglichkeiten.Fragen kostet ja nix...
Maschinenkenntnisse/Erfahrung:SM52,SM&PM74,GTO-DI,QM46-2,QM46 DI
Ich bin Mitte der 30er Jahre alt,sehr flexibel und teamfähig sowieso.Bei Fragen bitte gerne melden
Gruß