Beiträge von KBA JUMBO

    Also ich denke ein LW von 2400 selbst bei Alk.freien Druck ist schon bedenklich. Wenn du noch keine Probleme hast wirst du sie bald bekommen. Kommt natürlich auch auf Sujet an.

    "oder die Situation am Arbeitsmarkt momentan nicht mehr hergibt."


    Das ist die entscheidende Aussage. Unsere Branche steht zur Zeit nunmal auf einem absteigenden Ast und befindet sich in einer Strukturkrise. Die jenigen die hier 20 € und mehr verdienen sollten ganz still halten und hoffen dass sie die Krise überleben und nicht Arbeitslos werden.
    Die Wirtschaftskrise ist vorbei aber für die Druckbranche hat sie m.M.n. erst richtig angefangen.

    Was hat dass mit dem arbeitgeberverband zu tun ? Es gibt genügend AG die im Verband sind und keinen Tarif zahlen. Wenn die Gewerkschaft stark genug vertreten ist kann die auch einen haustarif abschließen auch ohne Arbeitgeberverband.

    Zitat

    Ich feier auch kein Weihnachten. Kein Baum, keine Geschenke. Nur zu den Schwiegereltern muss ich jedes Jahr. Aber da ist von Weihnachten zum Glück auch nicht viel zu spüren.


    Traurig

    Ich kopiere mal aus dem Lohnrahmentarifvertrag. Kannst dich ja dann selbst einordnen.


    Lohngruppe I
    Tätigkeiten,
    – die ohne Vorkenntnisse nach Anweisung oder kurzer Einweisung unmittelbar
    ausgeführt werden können
    – und die mit einer geringen Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die
    eigene Arbeit verbunden sind.
    Lohngruppe II
    Tätigkeiten,
    – die mit geringen Vorkenntnissen und einer kurzen aufgabenbezogenen Unterweisung
    oder Einarbeitung ausgeführt werden können,
    – die geringe Anforderungen an Aufmerksamkeit wie Genauigkeit/Konzentration
    erfordern,
    – die einer geringen bis erhöhten muskelmäßigen Beanspruchung unterliegen,
    – die mit einer geringen, fallweise erhöhten Verantwortung für Betriebsmittel
    und/oder für die eigene Arbeit verbunden sind.
    Lohngruppe III
    Tätigkeiten,
    – die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung
    oder Einarbeitung ausgeführt werden können,
    – die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen,
    – die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen,
    – die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/
    oder für die eigene Arbeit verbunden sind.
    Lohngruppe IV
    Tätigkeiten,
    – die Vorkenntnisse aufgrund aufgabenbezogener Unterweisung oder Einarbeitung,
    fallweise längerer Berufspraxis voraussetzen,
    – die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit stellen,
    – die mit erhöhten, fallweise großen Belastungen unterschiedlicher Art, insbesondere
    infolge maschinenabhängiger Arbeit,
    – die mit erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/oder Arbeitsprodukt
    verbunden sind.
    Lohngruppe V
    Tätigkeiten,
    4
    – die durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen
    gleichwertigen Abschluß vermitteltes Fachwissen erfordern, das auch durch
    entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann,
    – die mittlere Anforderungen an Aufmerksamkeit sowie Denktätigkeit voraussetzen,
    – die fallweise mittlerer muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen,
    – die mit mittlerer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder
    Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind.
    Lohngruppe VI
    Tätigkeiten,
    – die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung erweitertes Fachwissen erfordern,
    das auch durch entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann,
    – die große Anforderungen an Genauigkeit und Konzentration sowie Denktätigkeit
    im Sinne z. B. von Überlegen, Suchen, Prüfen und Rechnen voraussetzen,
    – die fallweise zumindest erhöhter muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen,
    – die mit großer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit
    und Sicherheit anderer verbunden sind.
    Lohngruppe VII
    Tätigkeiten,
    – die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung zusätzliches Fachwissen erfordern,
    das über die Lohngruppe VI hinausgeht und durch eine Zusatzausbildung
    oder eine entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann,
    – die große bis sehr große Anforderungen an Aufmerksamkeit wie Genauigkeit/
    Konzentration und Denktätigkeit im Sinne z. B. von Kombinieren, Koordinieren
    und Disponieren (Anforderungen an Umsicht, Abstraktionsvermögen
    oder Dispositionsfähigkeit) stellen,
    – die mit einer großen bis sehr großen Verantwortung für Betriebsmittel, eigene
    Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind.
    Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Bewertungskriterien sind nicht in
    jedem Fall kumulativ zu verstehen. Im Zweifel wird die Bewertung der den einzelnen
    Lohngruppen zugeordneten Richtbeispiele als Auslegungshilfe herangezogen.
    3. Anspruch auf Eingruppierung in die Lohngruppen I bis IV besteht nach einer
    sechsmonatigen Einarbeitungszeit in den Tätigkeiten der jeweiligen Lohngruppe.
    Während der Einarbeitungszeit erhalten Arbeitnehmer der Lohngruppen I bis IV
    den Tariflohn der jeweils niedrigeren Lohngruppe bzw. in der Lohngruppe I den
    Lohn der Eingangsstufe (74 %).
    5
    Die in einer anderen Lohngruppe ganz oder teilweise geleistete Arbeit wird angerechnet.
    4. Bei Neueinstellungen ist Art und Dauer der nachgewiesenen bisherigen Tätigkeit
    in der Druckindustrie bei der Eingruppierung zu berücksichtigen.
    5. Facharbeiter der Druckindustrie im 1. Gehilfenjahr erhalten 95 % des Facharbeiter-
    Wochenecklohns.

    Rotationshelfer (Helfen beim Einrichten – einschließlich Einziehen der Papierbahn
    – und Umrüsten sowie beim Bereitstellen und Nachfüllen von Druckfarben
    an Rotationen) und Rolleure (Wechseln von Papierrollen an Rotationsmaschinen)
    erhalten dieselbe Entlohnung.


    Lohngruppe I 80,0 % des Facharbeiter-Wochenecklohnes
    Lohngruppe II 83,5 % des Facharbeiter-Wochenecklohnes
    Lohngruppe III 87,0 % des Facharbeiter-Wochenecklohnes
    Lohngruppe IV 90,0 % des Facharbeiter-Wochenecklohnes
    Lohngruppe V 100,0 % des Facharbeiter-Wochenecklohnes
    Lohngruppe VI 110,0 % des Facharbeiter-Wochenecklohnes
    Lohngruppe Vll 120,0 % des Facharbeiter-Wochenecklohnes

    ??? Ihr habt für die Reinigung von Kleinteilen der Maschine eine Abteilung ???
    Als Drucker wirst du immer wieder Lösemitteln in Kontakt kommen.
    Deswegen immer Handschuhe und schön eincremen.

    Zitat

    Damit ist eine Farbabweichung ALLEIN der korrigierten Seite erst mal unwahrscheinlich.


    Das meint ich auch nicht.
    Aber wenn eine Korrektur drin ist und die ganze Form neu gerastert wird, ist es möglich dass man farblich nicht mehr 100% an den alten rankommt. Zumindest bei FM. Das ist eigentlich meine Grundfrage.

    Hm nur mal meine These.


    Wenn ich ein FM-Raster Form drucke und die in 2 Wochen wieder mit einer Korrektur drucke wird nur die eine Seite neu gerippt?


    Bei FM ist das ja heikel weil die Anordnung der Punkte nach jedem Rip anders(da zufällig) ist und es bei schwierigen Tönen dann zu leichten Farbänderung kommen kann. Deswegen ist FM laut PSO auch nicht 100 % Reproduzierbar.


    Oder bin ich auf dem völlig falschem Dampfer ?

    Berufsschule ist schon bissl her und hab auch nicht direkt was damit zu tun aber mich würde mal interessieren wie die Daten für eine Form geript werden ? Jede Seite einzeln oder als ganze Form?


    Hintergrund: Wenn ich eine Korrekturseite zu einer alten Auflage habe wird dann nur die Korrekturseite geript oder die ganze Form ?