• Hallo, ich drucke mit wasserlöslichen Farben und frage mich, ob ich eine professionelle Ablüftungsanlage benötige. Kennt sich jemand zu den Arbeitsschutzbestimmzngen im nicht-industriellen Bereich aus? Vielen Dank im voraus für Tipps und Links. :)

  • Moin,

    meines Wissens nach und von dem was ich von der BG Unterweisung noch behalten habe ...

    Wenn du Beschäftigte hast ist es rechtlich egal ob handwerklich oder industriel. Die Arbeitsplatz Richtstätten Verordnung unterscheidet dort nicht, sondern greift sobald du gewerblich tätig bist. Dazu kommen dann noch die Vorgaben der DGUV und BAuA, und noch einige andere Vorschriften.

    Du mußt eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (Stichwort MAK Werte etc.) und Aufgrund des Ergebnisses entsprechende Maßnahmen umsetzen. Welche das sind und wie diese aussehen, darüber gibt es keine explizieten Vorgaben.

    Nur... Wenn deine Maßnahmen bei einer Prüfung als Mangelhaft angesehen werden, hast du eventuell ein Problem.

    Als Selbstständiger gilt die ASR nicht, aber eventuell andere. Die Prüfungspflicht liegt auf jeden Fall bei dir.