Meine Antwort:
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Wenn bunte Bilder, also Rasterdrucke mit den Skalenfarben, nachträglich veredelt werden, kann es in unterschiedlichen Bildpartien zu unterschiedlichen Farbveränderungen kommen. Dann kann das in strengen Fällen zu Reklamationen führen, obwohl der Drucker seine Auflage sehr genau nach Vorlage gedruckt hat. Hier sind noch nicht einmal die Farbveränderungen durch Wegschlagen gemeint, weil die bei den nicht ganz so hoch pigmentierten Skalenfarben nicht ins Gewicht fallen.
Allein eine transparente Schicht auf dem getrockneten Druck verändert die farbliche Wirkung der drei Buntfarben unterschiedlich. Schwarz, Cyan und Magenta scheinen tiefer und klarer - farbstärker. Bei Gelb merkt man nicht viel, weil es als helle Farbe visuell einen geringeren Einfluss hat.
Anfänglich haben wir einen „Lupeneffekt“ gesucht. Inzwischen ist aber ziemlich klar, dass es sich um eine Mischung aus bekannten Effekten handelt: Der Druck verliert bei der Kaschierung oder Lackierung seine oberflächliche Lichtstreuung, die ja immer etwas flau macht und vergraut. Außerdem wird ein eventueller Bronzeeffekt, besonders beim geschönten Schwarz, unterdrückt. So kann es geschehen, dass sehr unbunte Partien einen leichten Farbstich bekommen. Und kräftig bunte Partien treten mit ihrem Hauptanteil von Cyan oder Magenta hervor - je nachdem, welche dominiert.
Dann kann in einem Bild mal ein Bereich zu grün und ein anderer zu rot sein.
Meist wird es bei Skalendrucken mit den Farbtönen ja nicht so genau genommen. Aber es kann bei Markenwerbung oder - eben - unbunten Partien (z. B. Porzellanabbildungen) schon mal zur Reklamation kommen.
Dieses Problem ist allerdings heutzutage viel geringer als früher, weil auch im Akzidenzbereich immer mehr un-line-Lackierungen auftreten. Da sieht der Drucker ja sein Ergebnis sofort aus der Maschine.