Gibt es lebensmittelechte Druckfarben für den Bogenoffset?
meine Antwort:
Diese Forderung bezieht sich auf den Druck von Direktverpackungen, also z. B. Schachteln ohne separaten Innerbeutel. Der bestimmungsgemäße Gebrauch entscheidet hier, nicht nur der Aufbau der Schachtel.
Beispielsweise ist Butterechtheit für Buttereinwickler nicht von konventionellen Bogenoffsetfarben erzielbar, weil die sich in jedem Fett oder Öl anlösen und dann das Füllgut kontaminieren.
Generell ist diese Frage im Offset falsch gestellt, also nie positiv beantwortbar. §§ 30/31 des LmBG (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes) schreiben vor, dass kein Materialübergang von der Verpackung aufs Füllgut stattfinden darf. Und wenn er technisch unvermeidbar ist, darf er das Füllgut geruchlich und geschmacklich nicht beeinträchtigen.
Das bedeutet, dass bei Direktverpackungen bestenfalls der Außendruck erlaubt ist und dann auch nur unter besonderen hygienischen Rahmenbedingungen, weil die Bogenrückseiten im Stapel während der Verfilmung mit den bedruckten Vorderseiten in Kontakt kommen.
Mit solchen Verboten geht es aber anders als in der Verkehrsordnung. Hier gilt „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Es gibt einen gummiweichen Graubereich, der je nach Marktlage und Skrupelfreiheit betreten wird. Eine Bedrohung bei Übertretungen ist bestenfalls das Produkt-Haftungsgesetz. Das weist jedem Profi eine weitreichende Verantwortung zu, wenn er seine Produkte an Laien verkauft. Aber hier ist die Nachweisbarkeit sehr, sehr schwierig für Laien.