Verantwortung - Be/Entladung v. Gütern

  • Liebe Kollegen,
    Ich habe bei einem Lehrgang über zwei Tage den Gabelstaplerschein erworben. Am Donnerstag nach 7 Stunden Theorie mit schriftlicher Prüfung und am Freitag nach Praxisuntericht und Prüfung .
    Soweit, so gut.
    Nun gibt's ein neues Problem. Wir haben in der Theorie sehr viel gelernt - vor allem Arbeitsschutz sowie Rechte/Pflichten.
    Unser Ausbilder hat uns geraten unbedingt zu unseren Verantwortlichen/Chefs zu gehen und einen so genannten Haftungsausschluss zu erstreiten.
    Das betrifft besonders den Fakt das wir NACH der Beladung NICHT Mitverantwortlich für eventuelle Schäden / Unfälle gemacht werden können - was die Ladung betrifft. Das heißt - der LKW Fahrer der die Ladung absichert ist nicht allein Verantwortlich sondern kann uns mit Verantwortlich machen wenn irgendwas passiert. Bisher habe ich gemeint das er allein die Verantwortung hat.
    Was wisst ihr davon ?


    Gruß Hein

    Es ist schwer im Tempel des Rechts logisch zu argumentieren, wenn der Hohepriester nicht ganz dicht ist.

  • Hallo Hein,
    soweit ich weiß ist der Verlader mit im Boot. Und nicht nur wenn etwas passiert, auch bei einer Kontrolle.
    Wenn du einen LKW belädst darf der nicht vom Hof, bevor der Fahrer nicht die Ladung gesichert hat.
    Sonst droht Geldstrafe und Punkte.
    Ein Vorgesetzter der das übernimmt wird sich wohl nicht so einfach finden.


    Schöne Grüße und sei vorsichtig

  • Hallo Drucker77,
    Ich habe heute Morgen mit den Chefs gesprochen . Sie übernehmen die Verantwortung für die Beladung - quasi , den Teil den ich mit dem Stapler rein rechtlich zu übernehmen habe.


    Gruß Hein

    Es ist schwer im Tempel des Rechts logisch zu argumentieren, wenn der Hohepriester nicht ganz dicht ist.

  • Guten Morgen, werte Kollegen! Als meine Eltern noch ihre kleine Druckerei hatten war es unumgänglich, daß jeder Mitarbeiter ein Kümmerer sein musste. Und wenn der LKW mit nur einem Fahrer auf den Hof kam gehörte es einfach zum guten Ton dazu, daß man eben kurz beim Be.- und Entladen geholfen hat anstatt daneben zu stehen und dem Kollegen bei der Arbeit zuzusehen. Um Zuständigkeiten und Verantwortungen wurde da nicht diskutiert. Und obwohl die Genossenschaft berechtigterweise existiert, muss auch nicht jede Entscheidung aus derem Hause zum Thema Arbeitssicherheit nachvollziehbar sein. Wer mal an der ersten Generation GTO gearbeitet hat und später den Umstieg zur Printmaster erleben durfte, weiß, wovon ich spreche. LG Olaf.

    Es heißt ja nur "guten Morgen" weil "halt die Fresse" gesellschaftlich nicht so akzeptiert ist. :rolleyes:

  • Lieber Olaf,
    es geht prinzipiell nicht um die Arbeit sondern um die Verantwortung die der Gesetzgeber mir auferlegt .
    Das ich mitverantwortlich bin nur weil ich mit dem Stapler Paletten verladen habe - die ich meist nicht einmal selber "zu" gemacht habe .
    Doch diese Hürde ist nun bei uns in der Firma geklärt - der Chef übernimmt die Verantwortung.
    Aber ich mache mir schon meine Gedanken über " gewisse Spedition " und deren Angestellte . Aber dieses Thema werde ich noch einmal bei einer Betriebsversammlung ansprechen .


    Gruß Hein

    Es ist schwer im Tempel des Rechts logisch zu argumentieren, wenn der Hohepriester nicht ganz dicht ist.