Hallo,
soll rückwirkend eine ergänzende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag unterzeichnen, datiert auf den 05. 01 2015, da diese Neuregelung bereits seit 2015 üblich ist und gilt..?
Keine Ahnung , auf welcher Gesetzesgrundlage...
Allgemein geht es um angeordnete Überstunden bis zu 60 h pro Woche oder bis 10 Gesamtstunden pro Tag ... soweit - so gut.
Konkret interessiert mich die Mindestzeit der Ansage.
Für die An - oder Absage gilt eine Frist von mindestens 4 Stunden. ? ist das Rechtens?
Hat jemand ähnliche Zusatzvereinbarungen? Wo kann man so etwas nachschlagen? was ist Branchenüblich, wenn kein Betriebsrat und Firma nicht im Druckverband ?
Danke!
Ergänzende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag...Überstunden... muß ich das unterschreiben?
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Dann darf man sich trotzdem Rat bei der Verdi holen.
Prinzipiell mal . Eine Unterschrift wird immer aus freien Stücke geleistet.
Rückwirkend .....mal ehrlich . Das sollte sogar den Unbedarftesten komisch vorkommen.
Geht garnicht.
Kann nur hoffen das der AG damit nicht durchkommt.
Also schnell Widerstand leisten ,mit allen Mitteln und bloß nicht einschüchtern lassen. -
Hallo Stolki,
Ich bin zwar kein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn es exakt so ist wie du es beschreibst, ist es nicht rechtswidrig wenn es beide Seiten unterschreiben.Du bist aber auch NICHT verpflichtet das zu unterschreiben!!!
Fällt deinem Arbeitgeber keine bessere Methode der MOTIVATION ein??? (Geld,Prämien oder auch nur mal ein EHRLICHES DANK SCHÖN)
Bei uns gibt es auch öfter mal Überstd. Diese sind aber immer freiwillig und normalerweise
bekommt man immer Jemand motiviert.Ich finde solche Vorgehensweise persönlich eher ungeeignet. Da die MORAL eher leidet und man eventuell genervt zur Arbeit geht?!?
Liebe grüße Klaus
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Ich hätte das nicht unterschrieben, aber der aufmerksame Leser kann auch sehen, wo mich diese Einstellung hin gebracht hat