Pappteller enthalten oft giftige Substanzen -

  • Mit dem Thema Druckfarben und dem daraus resultierenden Gefahren für die Gesundheit soll man vorsichtig umgehen. Aber ich habe das Gefühl die Druckindustrie bekommt immer mehr den schwarzen Peter, was auf dem Teller landet, Spielzeuge aus China und die Arbeitsbedingungen für Drucker hier in Deutschland, völlig egal.


    Hauptsache es kann sein, das am Ende ein Höchswert irgendwo überschritten wird, auch wenn am Ende heraus kommt (Adventskalender), dass es nichts mit dem Druck zutun hatte.

  • @ Bci21ch
    Ich kann die Eplle-Information nicht wirklich verstehen. In dem Artikel steht nicht viel Prüfbares oder Handfestes. Das ist eigentlich schade. Es geht in dieser Information aber auch nicht wirklich um Gesundheit, sondern: "die höchste gesetzliche und rechtliche Sicherheit".
    Die bisherigen Druckfarben sind nicht evaluiert oder zugelassen. Zu den "neuen" Druckfarben habe ich aber keine Norm, keine DIN, etc. gefunden - nur: "es gibt etwas" und "man bekommt ein Zertifikat".
    Ich kann kritische Fragen schon verstehen. Eine klare Aussage wäre aus meiner Sicht gewesen: zugelassen nach Norm "xyz". Oder "nicht gesundheitsschädlich"!


    @ mac-stece
    Wenn man im Internet nach Berufskrankheit und Drucker sucht kommt man nicht an BK1301, BK1317 und den Azofarbstoffen vorbei.
    Bei Wikipedia kann man zu Azofarbstoffen das folgende lesen:
    Azofarbstoffe, die giftige oder krebserzeugende Amine freisetzen können, sind in Deutschland für Gebrauchsgegenstände und Tätowiermittel verboten. Sie dürfen weder zur Stofffärbung, noch für Schmuck und keinesfalls für Kosmetikartikel angewendet werden. Ausgewählte Azofarbstoffe sind auf ihre Eignung als Lebensmittelfarbstoffe geprüft und zugelassen.


    Aber das ist auch alles relativ. Keiner kann sagen ob man in die jeweilige Statistik passt. Ich habe zum Beispiel Zungenkrebs denn ich rauche und trinke nicht.


    Wer ist jetzt "in Schuld" und ist das überhaupt wichtig?


    Buntpapier

  • Buntpapier schrieb:


    Eine klare Aussage wäre aus meiner Sicht gewesen: zugelassen nach Norm "xyz". Oder "nicht gesundheitsschädlich"!


    Da steht aber doch Folgendes:



    Folgende Richtlinien und Anforderungen werden erfüllt:


    • Rahmenverordnung EC 1935/2004 (grundlegende Prinzipien)


    • PIM Plastik-Verordnung EC 10/2011 (plastic implementation measure) ersetzt die Plastic-guidelines EC 72/2002 (Einhaltung von Migrationswerten)


    • SR 817.023.21 Schweizer Bedarfsgegenständeverordnung (Positivliste für Druckfarben für Lebensmittelverpackungen)


    • GMP EC 2023/2007 (Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelberührung) In Vorbereitung: Änderung der deutschen Bedarfsgegenständeverordnung


    Gruß
    der.robe