Hi,
hab in meiner Zeit als freiberuflicher Drucker (Auftragnehmer: AN) für eine Druckerei (Auftraggeber: AG) gearbeitet, aber nur sehr wenig. Ca 10 Monate, nur drei oder vier Tage in der Woche, 5 -6 Std. am Tag, selten 5 Tage die Woche, zwischendurch auch bei anderen AG.
Durch eine normale Betriebsprüfung vom Finanzamt (FA) in der Druckerei bin ich ins Visier geraten, das FA hat meinen Fall an die Deutsche Rentenversicherung, Abteilung Prüfdienst (DRV) gemeldet. Ich mußte von denen ein Frageformular ausfüllen, das hatte früher 2 Seiten heute 5, ist sehr detailliert. Die DRV mußte früher (soweit ich noch weiß) den ganzen Zeitraum Deiner Selbständigkeit prüfen, heut wird nur ein kleiner Zeitraum angeschaut, in diesem Fall 10 Monate. Die DRV kann rückwirkend für 3 Jahre prüfen. Hab mir Beistand von einem Anwalt (RA) geholt. Trotzdem wurde ich als Scheinselbständig abgestempelt.
Es ist fast egal wieviel Umsatz im Jahr Du bei einem AG machst, im Prüfzeitraum auch bei anderen AG gearbeitet hast, wie Du versichert bist, ob Du frei am Markt auftrittst, mehrere Kunden hast etc. Ganz schwer ins Gewicht fällt: Ist vor Ort ein Angestellter der das selbe macht. Und: In dem Moment wo Du als AN mit den fremden Maschinen und dem fremden Equipment die fremden Kunden (die Druckjobs gehören ja der Druckerei, nicht Dir, Dein Kunde ist ja der AG) abarbeitest giltst Du als abhängig beschäftigt.
Der AG bekam eine Zahlungsaufforderung im fast mittleren fünfstelligen Betrag, festgemacht an meinen Rechnungen nicht anhand eines Tarif´s. Dies beinhaltete auch eine mittlere vierstellige Summe als Strafe. Man unterstellt automatisch dem AG er will Sozialabgaben unterschlagen. Ebenso wurden rückwirkend eine saftige Summe als Verzugszinsen gefordert, der Rest Sozialabgaben.
Der AG legte natürlich Einspruch ein, der aber keine aufschiebende Wirkung hat. Du mußt zahlen und dann Klage beim Sozialgericht einreichen. Ich war als sogenannter Beigeladener verpflichtet zu den Schriftsätzen der DRV und des RA des AG Stellung zu beziehen und darlegen ob ich mich als selbständig sehe und warum. Ich wurde jahrelang von dem Vorgang durch die Mangel gedreht. wobei es unheimlich schwierig ist mit dem Behörden-, Amts-, Juristendeutsch zurecht zukommen. Die DRV stellt auch sehr sportliche Behauptungen auf: Ich argumentierte, daß ich selbständig bin, da ich ja für meinen Mist hafte, hatte sogar eine Betr.haftpfl.vers. Antwort der DRV: Argument zählt nicht, weil ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ebenso haftbar wäre. Lt. meines RA ist das Unsinn.
Nach Jahren mußt ich mit zur Verhandlung. Hier wurde nicht die Bohne diskutiert, ob oder ob nicht scheinselbständig, das war festgelegt, es ging nur noch um die monetären Angelegenheiten. Vorm Sitzungssaal war eine el. Anzeigetafel was noch für Verhandlungen kommen. Den ganzen Tag Branchen aller Couleur, alle gegen die DRV.
Der AG fragte die Vorsitzende u. A.: Was soll ich in Zukunft machen bei Urlaubszeiten, Auftragsspitzen? Antwort der Vorsitzenden: Nur noch Minijobber, Zeitarbeiter, ich weiß ist ein riesen Problem auch für andere Branchen und zählte dann etliche Berufe auf. Mir haben die Ohren geschlackert wer da so alles im Fadenkreuz ist.
Durch Verhandlungsgeschick des RA und der Umgänglichkeit des DRV Bevollmächtigten und der Zustimmung des Gerichts, gab es ein Vergleich, die fünfstellige Summe reduzierte sich auf eine höhere Vierstellige. Hier hat es nun geholfen, daß ich nicht nur pflichtversichert war sondern ein sehr üppigen PKV-Tarif hatte.
War ein blaues Auge für den AG, der aber trotzdem sehr erleichtert war.
Die DRV ist sehr erpicht auf Beitragszahler, so ist es in der heutigen Zeit m .M. nach fahrlässig in der Angelegenheit den Kopf in den Sand zu stecken oder sich etwas schön zu reden.
Wenn man Google befragt erhält man viele Infos und merkt, daß das zu einem heißen Eisen geworden ist
Achtet auch auf die Vertragsform zwischen AG und AN (Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag).
Die Vorgehensweise der DRV unterscheidet sich auch etwas je nach Region und Sachbearbeiter.
Dies so im groben wie das bei mir war, aber juristische Aussagen bitte ohne Gewähr, keine Allgemeingültigkeit.
Schönes WE