Beiträge von Maik

    Servus!

    Nach dem Druckauftrag wurden die (Druckplatte) ausgewaschen und gummiert.Anschließend am oberen Druckende mittig mit zwei Löcher versehen auf einen Aluminiumhacken aufgehängt. Meistens wurde noch als Schutzabdeckung für die erste Platte der Musterbogen Frontseitig mit angehängt.

    Bei größeren Wiederholungsaufträgen, wurden die Platten auch eingebrannt um so die Druckschicht robuster und damit langlebiger zu machen. Da gab

    es spezielle Brennöfen die sahen aus wie ein überdemensioniertes Waffeleisen.


    Gruß und noch eine schöne Woche.


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Wenn es dem Kunden so wichtig ist, dann ist eigentlich eine Druckabnahme Vorort unumgänglich. Oder wendet er die altbekannte Methode,

    durch Reklamation den Preis zu drücken und es dann doch zu nehmen an? Diese Methode ist für manche in der Branche schon Bekannte schon

    seit vielen Jahren ein bewährtes Mittel um die Kosten zu drücken. Scheinbar bekommen diese sogenannten Kunden ihr Produkt woanderst nicht

    mehr gedruckt und versuchen die mitlerweile gestiegenen Kosten so zu deckeln.

    Ich würde mich an Euerer Stelle auf so einen Kuhhandel garnicht erst einlassen und wenn doch, habe die Euch damit in der Hand. Und das wird

    bei jedem neuen Auftrag nicht viel besser. Letztenendes ist das für Euch ein drauflege Geschäft und das ist bestimmt nicht im Sinn Eurer Druckerei.

    Gruß


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Kurz noch. Es kam auch vor das unser Günther ( die schwarze Hand) der Druckergott schlechthin, bei Kundschaft die sich nach Punkt 30 Minuten

    noch nicht entscheiden konnte,wollte oder dergleichen. Vor unserem Chef incl. Kundschaft mit den Worten verabschiedete ihr wisst ja wo ihr mich

    findet. Meine alte Firma lag am Main Günther war Hobbyangler und hatte da schon seit Jahrzehnten ein schönes, ruhiges Angelplätzchen. Und wer

    sich mit dem Angeln so auskennt, naja, das kann dauern.


    Gruß


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Ja kann ich ein Lied davon singen. Keine Farbdaten zu haben in 4/4 farbig und die Produktion soll trotzdem laufen, auch 50er Auflagen Sammelformen und Mappen.

    Zum Glück bin ich noch aus der Generation die karsten1077 beschrieben hat. Gut messen konnte man noch, das war's aber auch schon das hatten wir

    damals ja auch nicht, das Handdensitometer wollte unsere Chef nicht. Bei mir drucken nur Drucker mit Gefühl für die Farbe, egal ob einfarbig Schwarz

    oder die Euro Skalenfarben. Bei den Sonderfarben trennte sich schlussendlich dann wirklich die Spreu vom Weizen. Hab damals einige Druckerkollegen nervlich am Ende gesehen. Bei mir als Jungdruck ist auch desöfteren wenn spezielle Kunden vermährt an der Maschine zur Druckabnahme standen,

    zwar klar nicht sichtbar, aber das Arschwasser in der Hose gestanden.

    Wollte eigentlich diesbzüglich nicht mehr in den Rückspiegel schauen, aber ehrlich es war irgedwie trotzdem KEIL.


    Gruß


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    inkman

    Alles gut werter Kollege, dafür sind wir doch da. Und Du kannst uns auch immer wieder aus Deinem fundierten Erfahrungsschatz berichten

    und das ist für uns im Forum hier sehr besonderst wichtig und wertvoll. Davon lebt das Druckerleben, es ist eben ein geben,nehmen,lehren und lernen.


    Gruß


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Vielleicht ist das schon vom Kunden gewollt, mitgedacht. Das mit den Bildern dazu kann ich nachvollziehen, daher alles gut.

    Sein oder nicht sein war auch hier im Forum mal ein Thema, passt irgendwie dazu.

    Manchmal sielen einem die Sinne einen gewollten Streich und dann ist man immer wieder aufs neue überrascht darüber, aber

    ich finde das es dadurch nie langweilig wird. Also vielen Dank für Deinen Forumseintrag hierzu und über noch viele die da noch

    hoffe ich/wir noch folgen werden.


    Mit den besten Grüßen.


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Ok, dann ist es ja eigentlich kein Reklamationsgrund. Nur wäre es wie schon desöfteren hier kommuniziert besser, wenn man mal

    ein paar Bilder zum eventuellen Problem was hier zur Diskusion steht sehen könnte. Somit ist eine viel bessere Grundlage geschaffen

    und kann sich diesbezüglich mit diesen Bild- /Textinformationen seine Gedanken darüber machen.


    Gruß und ein schönes langes Wochenende noch.


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Das eben ein 80er Raster kein Vollton ist, sollte ja jedem eigentlich klar sein. Die Hilfe der Rasterpunkte sei es der 20er bis 80er Raster liegen

    in der Qualität des Ausdrucks/Wiedergabe der Druckmaschine. Ob Sie spitzer oder voller das Druckbild reproduziert liegt nicht nur an der

    Maschine selber, sondern auch an der Druckplatte, Gummituch und selbst der Bedruckstoff ist diesbezüglich ein Faktor. Die Mithilfe der Raster-

    punkte hinsichtlich der Farb-/Wasserbalance ist auch ein Punkt den man damit einbeziehen sollte. Also diese kleinen feinen Helferlein sind des

    Druckers Freund in punkto sauberes und qualitatives Reproduzieren von Druckaufträgen.


    Gruß und ein schönes langes Wochenende Euch.


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Werden woll Nutzen letzten viertel des Bogens sein. Dublieren nennt man das und hat mit der Druckabwicklung zu tun. Passiert meistens

    in der Wendung, kann aber auch zwischen den Dw passieren. Bei dünnen Materialien kann es auch bei extrem falschen Luftwerten zu solchen

    Dubliererscheinungen kommen. Dafür sind auch im Druckkontrollstreifen und Testformen Dublierfelder eingebaut, um die Maschine bei Abdrucken

    auf Dublierneigung zu testen.


    Gruß


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Brandeilig


    Bitte jetzt kein Kopfkino!!!

    Die Gedanken sind frei..... , ich gehe immer von der für mich interessanten, vorrausschauenden Zukunft aus.

    Wie schon mehrfach hier geschrieben, bin ich nicht der Rückspiegelmensch, sondern der Positive in die Zukunft schauende Zeitgenosse.

    Aber vielen Dank noch einmal für den aktuellen Hinweis.


    Gruß


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Brandeilig

    Da hast Du vollkommen recht !!! Hab dazu etwas im Netz gefunden.


    Die 183-Tage-Regelung kann zur Anwendung kommen, wenn ein Arbeitnehmer im Ausland tätig wird. Nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen steht das Besteuerungsrecht der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in der Regel dem Tätigkeitsstaat zu. Hiervon wird abgewichen, wenn sich der Arbeitnehmer nicht länger als 183 Tage im Steuerjahr bzw. Kalenderjahr im Tätigkeitsstaat aufhält. Das Besteuerungsrecht steht dann dem Ansässigkeitsstaat zu, wenn zudem zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sind:

    • der Arbeitslohn wird nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitnehmers im Tätigkeitsstaat getragen,

    • der die Vergütung zahlende Arbeitgeber ist nicht im Tätigkeitsstaat ansässig.

    Nur wenn alle drei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen, sind die mit der Auslandstätigkeit erzielten Einkünfte in der Bundesrepublik von der Besteuerung frei zu stellen. Diese Einkünfte unterliegen aber noch dem Progressionsvorbehalt.

    Die Aufenthaltsdauer ist für jedes Steuerjahr getrennt zu ermitteln. Dabei ist die körperliche Anwesenheit im Tätigkeitsstaat maßgebend. Kommt es zu mehreren kürzeren Aufenthalten im Steuerjahr bzw. Kalenderjahr sind die Aufenthalte zu addieren. Verbringt der Arbeitnehmer Krankheitstage im Ausland, so zählen auch diese zur Aufenthaltsdauer.


    Gruß


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Wer von euch wendet diese Regelung an und wer von euch kann Tipps aus der gelebten Praxis als Drucker dazu geben?

    Soll auf jeden Fall, nicht als eine Art Freelancer Nummer enden, schreibt mal Bitte als darüber was euch dazu einfällt.

    Ich bin diesbezüglich über jede Information darüber, sehr zum Dank verpflichtet.


    Gruß


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    karsten1077

    Die Putzfirma reinigt, erledig die Dinge die ich oben nicht aufgezählt habe. Bei KBA Maschinen natürlich die kompletten Farbkästen, da ja dort keine

    Farbkastenfolien wie bei HD verbaut sind.

    Ansonsten werden dort vom Anleger über die Druckwerke ( GT,DZ,PZ und Jacket's) Druckwerkverkleidungen, Farbrakelwannen,Farbkeile,Farbspachteln,

    Farbrührsystem,Hähne der Farbversorgung,Bogenlaufbahn,Auslage incl. Auslagegreifer und die Galerie, sowie die Filter der Puderabsaugung+ Ziehschiene von der Putzfirma einmal pro Woche meistens am Wochenende, je nach Vereinbarung zuverlässig gereinigt. Der Hallenboden wird dementsprechend auch

    gleich einmal die Woche mit gereinigt.

    Diese Firma ist im kompletten Bundesgebiet mit ihren Teams unterwegs und bietet auch Grundreinigungen für Druckmaschinen und Hallenböden an.


    Mit den besten Grüßen


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    Hab da noch etwas im feinen Netz raus gefischt.


    Ordnet der Arbeitgeber an, dass während der Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel Arbeit zu erledigen ist, zählt diese Zeit als Arbeitszeit. Arbeitet der Arbeitnehmer hingegen freiwillig in öffentlichen Verkehrsmitteln, ohne direkte Anweisung des Arbeitgebers, zählt diese Zeit nicht als Arbeitszeit. Gibt der Arbeitgeber öffentliche Verkehrsmittel zur Fortbewegung vor, der Arbeitnehmer nutzt allerdings einen Pkw, zählt diese Zeit weiterhin als Ruhezeit.

    Schreibt der Arbeitgeber zur Erreichung des Dienstreiseziels die Fahrt mit dem Pkw vor, so zählt diese als Fahrzeit für den Fahrer. Dies hat den Hintergrund, dass der Fahrer sich ausschließlich auf den Verkehr konzentrieren muss und – im Gegensatz zu einem Beifahrer – keine privaten Interessen verfolgen kann.


    Gruß


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft

    Servus!

    HD Profi

    Diesen Artikel hab aus dem Netz dazu gefischt.

    Der Arbeitgeber kann für seine Arbeitnehmer jeden Monat Tankgutscheine ausstellen, solange der Einzelwert nicht die Sachbezugsfreigrenze von 44,00 Euro übersteigt. Wenn der Arbeitnehmer bereits einen Tankgutschein von 44,00 Euro erhalten hat, dann kann er keine weiteren Sachbezüge in diesem Monat erhalten.


    Gruß


    Maik


    Drucker aus Leidenschaft