Nach der Fachschulordnung(FSO) sind für die Ausbildung in der Technikerschule nachzuweisen:
- erfolgreicher Abschluß der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung
- Abschluß einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung (min. 2 Jahre) in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.
- Sonderregelungen für Hochschulabbrecher usw. sind mit Genehmigung der Regierung von Mittelfranken möglich.
Bei Teilzeitausbildung kann die einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Schulbesuches abgeleistet werden.
Ausnahmeregelungen sind nach der Prüfung der Rechtslage gegebenenfalls möglich