Beiträge von Noeppes

    Ein wenig spät aber:


    Grundsätzlich gilt für das gaphische Gewerbe der Flächentarifvertrag. Nach höchstrichterlichem Urteil darf davon bis zu -20% (nach oben offen), von Betrieben die keinem Verband angeschlossen sind, abgewichen werden. Wobei die Lohnstufen natürlich diesen "Spielraum" vergrößern können. Aber auch hier sind, je nach Arbeitsplatz, nur bestimmte Lohnstufen zulässig.


    Sollte der Lohn unter diesen Werten liegen:
    1. Ist der "fehlende" Lohn einklagbar (Verjährungsfrist...12 Monate???)
    2. Macht sich der Arbeitgeber strafbar.


    Diese Regelung betrifft grundsätzlich alle Betriebe die keinem Verband angeschlossen sind. Verbandsmitglieder sind aufgrund Ihrer Mitgliedschaft vertraglich an den Flächentarifvertrag gebunden.


    MfG
    Noeppes

    Wunderschöner Thread...
    da kommen die Erinnerungen hoch, Schießscheiben nummerieren mit 24 Nummerierwerken - und wehe die Zurichtung war nicht in Ordnung und eines blieb deshalb stehen... - Die "gute alte Zeit".


    Bleibt nur eines noch zu sagen:
    Der Kollege oben, der einen Holzkeil in die Spannvorrichtung klopft... Meine Tochter würde sagen "Geht's noch?". Das ist Gemurks und Pfusch in Reinstform. Wenn sich dieser Holzkeil irgendwann einmal löst - und aller Erfahrung nach wird das irgendwann passieren - wird der Schaden in die tausende gehen.
    Sollte man seine BrotverdienMaschine einem solchen Risiko aussetzen?


    MfG
    Noeppes