Ein wenig spät aber:
Grundsätzlich gilt für das gaphische Gewerbe der Flächentarifvertrag. Nach höchstrichterlichem Urteil darf davon bis zu -20% (nach oben offen), von Betrieben die keinem Verband angeschlossen sind, abgewichen werden. Wobei die Lohnstufen natürlich diesen "Spielraum" vergrößern können. Aber auch hier sind, je nach Arbeitsplatz, nur bestimmte Lohnstufen zulässig.
Sollte der Lohn unter diesen Werten liegen:
1. Ist der "fehlende" Lohn einklagbar (Verjährungsfrist...12 Monate???)
2. Macht sich der Arbeitgeber strafbar.
Diese Regelung betrifft grundsätzlich alle Betriebe die keinem Verband angeschlossen sind. Verbandsmitglieder sind aufgrund Ihrer Mitgliedschaft vertraglich an den Flächentarifvertrag gebunden.
MfG
Noeppes