Ja, der Butzenfänger hat recht, ich meinte die KSK.
Es ist ja keine Mega-Agentur mit 100 Leuten, sondern es soll ja ein 2 Mann Betrieb sein.
Ich kenne eigentlich überwiegend nur Freiberufler und Personengesellschafter die eine 1-2 Mann Agentur betreiben, und die haben tatsächlich Aufträge und führen halt die KSA ab, genauso wie alle anderen Beiträge.
Die 5,... Prozent müssen die sogenannten Verwerter abführen, also die Kunden.
Wenn Sie an eine GmbH oder AG vergeben gar nichts.
Viele schreiben dann lieber generell in den Erhebungsbogen eine Null, anstatt alles fein säuberlich angeben zu müssen.
Wird bei der KSVG-Prüfung durch die Rentenversicherung entdeckt, dass da Beträge falsch angegeben sind oder ein anderer Fehler in der Sozialversicherungsabrechnung ist, kann auch die ganze Buchhaltung verworfen werden.
= Schätzung (und das kann teuer werden)