Servus,
das klinkt ja erschreckend was du da schreibst.
Zu deinen Rechten als Ausbilder stellt sich überhaupt die Frage ob du überhaupt selbst ausbilden darfst oder nur Beauftragter bist, sprich den Ausbilderschein (nach AEVO) ein Kollege hat.
Ob du ausbilden musst, könnte in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein, gehört aber meiner Meinung nach zu den Pflichten eines Gesellen/Meisters. Wissen weiter zugegeben ist natürliche Lauf, man war auch mal 3 Jahre lang Anfänger.
Den jungen Mann dafür links liegen zu lassen nur wall du dich verständlicherweise übergangen füllst, ist aber sicher der falsche Weg. Gerade heute in einer Zeit in der jeder Betrieb nach fähigen Auszubildenden händeringend sucht.
Fühl dich jetzt bitte nicht angegriffen aber so denke ich über Ausbildung.
Viele Grüße
Tramiska