@ Druckerpapst
Für diesen Fall ist die Absicherung ja schließlich erfunden worden. Und jeder Betroffene hat ja für diese Absicherung auch jahrelang in das System einbezahlt. Aber von diesem Fall habe ich ja ausdrücklich nicht gesprochen, sondern von Personen die nie einbezahlt haben und trotzdem ein Anrecht auf Unterhalt haben. Das ist für mich ein großer Unterschied und oben stehend deutlich nach zu lesen.
Vielleicht liege ich ja falsch, aber soweit ich weiß werden Hartz IV Leistungen aus der Staatskasse (Steuergelder) finanziert, oder?
Jeder Hartz IV empfänger zahlt Steuern (z.B. Mehrwertsteuer, Kfz Steuer u.s.w...).
Das System wo man einzahlt um dann Leistungen daraus zu erhalten ist das ALG I ,welches eine Versicherungsleistung ist.
Sollte ich falsch liegen, bitte verbessern.
Gruß vom Papst