...folgendes habe ich von "PRIMA KLIMA" kopiert:
Die praktische Projektumsetzung überträgt PrimaKlima an Projektpartner
im In- und Ausland, zu deren Eigeninteresse ebenfalls (direkt oder
indirekt) langfristige biotische Kohlenstoffbindung zählt. Die deutsche
Rechtssituation garantiert, dass der mit der Pflanzung einmal begründete
Wald auf Dauer bestehen bleibt. Bei ausnahmsweise dennoch erfolgenden
Eingriffen (wg. Straßenbau o.ä.) sind Ausgleichsmaßnahmen/
Ersatzmaßnahmen zu treffen (§ 19 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz). Für
ausländische Projektflächen kann PrimaKlima eine solche Bestandsgarantie nur eingeschränkt abgeben, trotz zugesicherter größter Sorgfalt aufseiten von PrimaKlima und der jeweiligen Partner vor Ort.
Bemerkenswert und skeptisch stehe ich diesem Textauszug gegenüber... Für
ausländische Projektflächen kann PrimaKlima eine solche Bestandsgarantie nur eingeschränkt abgeben, trotz zugesicherter größter Sorgfalt aufseiten von PrimaKlima und der jeweiligen Partner vor Ort.