Frage zur Rechtslage

  • Hoffentlich driftet die Frage nicht ab.
    Kollege wurde in seiner Firma Ende Mai aus betriebswirtschaftlichen Gründen gekündigt. Da die Firma unter 10 Angestellte hat gab es wohl keine Abfindung laut Anwalt.
    Soweit soschlecht. Nun musste ich heute lesen das eben jene Firma nun doch wieder einen Drucker sucht mit exakt der gleichen Stellenbeschreibung.
    So rechtens ist das doch nicht . Empfehlt Ihr einen erneuten Gang zum Anwalt?

  • Macht in meinen Augen keinen Sinn nochmal zum Anwalt zu rennen.
    Es bestand kein Kündigungsschutz, da unter 10 Mitarbeiter.
    Die Firma würde dann jetzt höchstwahrscheinlich mit einer neu entstandenen Vakanz argumentieren (auch wenn sie sich nicht erklären müsste).
    Da wird der Anwalt nichts dran ändern können. Die Firma ist nicht verpflichtet, ihn wieder einzustellen.


    Es scheint ja so, als ob man deinen Kollegen los werden wollte. Bleibt also zudem die Frage, inwiefern das in einem solch kleinen Betrieb dann überhaupt noch Sinn macht, in Bezug auf Arbeits- und Betriebsklima.
    Ist zwar eine unschöne Situation, aber ich würde in diesem Fall nix mehr unternehmen.


    Ich wünsche deinem Kollegen trotzdem alles Gute!

    Optimismus ist nur ein Mangel an Information
    (Heiner Müller)

  • Jaja der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
    Es ginge Ihn wirklich nur um ein kleines Trostpflaster .
    Das mit der Vakanz ist ja gerade mal 8 Tage , also wirklich ein Witz.
    Bin auch immer neugierig bei sowas darum schreibe ich es .
    Bitte erneut keine " Böse Arbeitnehmer " Diskussion starten. Das es Sch..... ist wissen wir alle.
    Es ging um eine geforderte Lohnerhöhung von 12.50 auf 14.00 Euro nach 3 Jahren.

  • Das Problem ist halt, das man nicht auf Abfindung klagen kann, sondern wenn, dann nur auf Wiedereinstellung.
    Und selbst das geht in diesem Betrieb mit weniger als 10 MA leider nicht.
    Bitter ist das trotzdem.

    Optimismus ist nur ein Mangel an Information
    (Heiner Müller)

  • Sieht schlecht für ihn aus. Er kann nochmal durchzählen ob der Betrieb nicht doch mehr als 10 Leute beschäftigt, Reinigungskräfte, Büroaushilfen,450 € Kräfte,...


    Andere Möglichkeit wäre wann er eingestellt wurde, eventuell vor 2003?


    Aber insgesamt muss schon ein Einsatzpunkt erkennbar sein, sonst lohnt sich die Klage bei Kleinstunternehmen nicht.

  • Richtig. Habe ich auch . Der Kollege leider nicht deshalb meine Frage. Bedanke mich soweit für die Infos. Falls es interessiert:
    Er steht wieder in Lohn und Brot. Als Lagerist bei einer sehr grossen Firma . Verdient mehr als vorher indem er Paletten von A nach B transportiert. ....

  • Hm, also warum sollte man nicht doch noch mal beim Anwalt nachfragen?
    Ich gehe mal davon aus, dass dein Kollege eine private Rechtschutzversicherung hat.
    Und da es sich um da Thema Arbeitsrecht handelt, sollte er ruhig mal bei seinem
    Anwalt vorstellig werden - der kennt bestimmt noch den einen oder anderen Kniff.