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mario

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1

Freitag, 3. Februar 2012, 00:31

Kartuschenmüll

Hallo Leute!

Folgende Sache.
Bei uns werden 2kg Plastikkartuschen eingesetzt. Da wir aber in letzter Zeit einen extremen Farbverbrauch haben häuft sich
natürlich ein extremer Müllberg mit diesen Kartuschen an.
Gibt es eine gute Lösung für so etwas?
Kann man diese irgendwie schreddern?? Ich habe mal gehört das es hierfür Schredderanlagen gibt die diese Kartuschen zu kleine
Schnipsel zermalmen. Hat so etwas jemand von Euch in Verwendung?
Und kann man diese Schnipsel vielleicht sogar irgenwie recyceln? Als Kunststoffgranulat oder so etwas??

Mario

Olaf W.

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2

Freitag, 3. Februar 2012, 08:37

Guten Morgen Mario!
Vielleicht hilft Dir dies weiter: Erdwich Zerkleinerungssysteme GmbH, Kolpingstraße 8, 86916 Kaufering, www.erdwich.de
Beste Grüße, Olaf.
Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte "wo kämen wir hin" und niemand ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.

mario

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3

Freitag, 17. Februar 2012, 19:22

Hallo Olaf



Danke für Deinen Link. Habe mir diese Seite mal genauer angesehen. Es wäre sogar ein Kartuschenschredder dabei.

Somit wäre das erste Problem gelöst. Doch was kann man dann mit den Schreddergranulat machen?

Hat hier noch jemand Tipps für mich? Das Beste wär verkaufen und damit Geld verdienen. :thumbup:

Ob das irgendwo möglich ist??



Schönen Abend noch

Mario

Beluga

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4

Samstag, 18. Februar 2012, 02:31

??? Seid froh, wenn dir jemand deinen Müll kostenlos abnimmt - ansonsten habt ihr doch sicherlich den Gewerbemüll?

Wenn du mit Recycling/Plastikschnipseln Geld verdienen möchtest, solltest du die Branche wechseln...

Ich finde das mit den Kartuschen sowieso nicht sonderlich Umweltfreundlich. Wenn ich sehe, wieviele Gitterboxen von dem Zeug bei unserem Recyclinghändler rumsteht... da sind mir die Aludosen lieber - die werden zwar auch mit viel Energie hergestellt aber auch garantiert wiederverwertet. Das andere Zeug wird wohl in der Müllverbrennung landen - den Mix will wohl niemand haben! (ich werde mal nachfragen was damit passiert)

Imageflyer

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5

Samstag, 18. Februar 2012, 12:05

@ Beluga

Auch deine Dosen sind nicht aus Alu, sondern aus Weißblech.
Trotzdem wird auch Weißblech recycelt. :thumbup:

Wobei Kunststoff doch auch wiederverwertet wird. Oder lieg ich da falsch ? ?(

mfg

ein schönes WE

Benne

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6

Samstag, 18. Februar 2012, 12:16

Kunststoff kann recykelt werden (PET-Flaschen zb), aber nicht jeder Kunststoff wird Recycelt, viel wird einfach Verbrannt. Da müsstet ihr am besten mal euren Entsorger Fragen oder den Lieferanten der Plastik Kartuschen. Evtl. können die euch nach und nach weiterleiten;)
"Mehr als das Gold hat das Blei in der Welt verändert – und mehr als das Blei in der Flinte das im Setzkasten."

(Georg Christoph Lichtenberg)

Beluga

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7

Samstag, 18. Februar 2012, 15:33

Aus der Verpackungsverordnung - also sammeln und zurückgeben:

Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
(1) Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind
verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass gebrauchte, restentleerte
Verpackungen vom Endverbraucher in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben
werden können. Sie müssen den Endverbraucher durch deutlich erkennbare und lesbare
Schrifttafeln in der Verkaufsstelle und im Versandhandel durch andere geeignete Maßnahmen
auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen. Soweit Verkaufsverpackungen nicht bei privaten
Endverbrauchern anfallen, können abweichende Vereinbarungen über den Ort der Rückgabe
und die Kostenregelung getroffen werden.

(2) Die zurückgenommenen Verpackungen sind einer erneuten Verwendung oder einer
Verwertung, Verpackungen gemäß § 3 Abs. 7 Nr. 3 einer stofflichen Verwertung, zuzuführen,
soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

(3) Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind
verpflichtet, die Anforderungen nach Nummer 2 Abs. 1 Satz 1 bis 5 des Anhangs I
entsprechend zu erfüllen. Die Dokumentation ist der Behörde, auf deren Gebiet der Hersteller
oder Vertreiber ansässig ist, auf Verlangen vorzulegen. Nummer 2 Abs. 1 Satz 11 und 12 des
Anhangs I gelten entsprechend.

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