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1

Sonntag, 15. Juni 2008, 01:03

Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

In meinem jetzigen Betrieb kommt es sehr häufig vor, das man völlig alleine im Betrieb arbeiten muß.
Im Prinzip ist das immer dann der Fall, wenn ein Kollege im Urlaub oder Krank ist (Was ja relativ häufig mal sein kann).

In der Praxis sieht das dann so aus, das ich dann ab ca. 16 - 17 Uhr bis zum feierabend um etwa 22 Uhr in der Spätschicht komplett alleine im Betrieb bin. Ist das zulässig ?

Ich habe mich mal bei einem Herren der Berufsgenossenschaft erkundigt, der damals in unserem Betrieb einen Vortrag zum Thema Hörschutz gehalten hat. Dieser meinte, das das vollkommen in Ordnung sei. Irgentwie kann ich mir das nicht wirklich vorstellen, daher meine Frage hier in die Runde....
Auf dem Grabstein des Kapitalismus wird später stehen:
Zuviel war nicht genug!
(Volker Pispers)

Acid Green

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2

Sonntag, 15. Juni 2008, 01:08

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Wie es tagsüber aussieht kann ich dir nicht sagen.
Allerdings meine ich das es z.B. in der Nachtschicht nicht zulässig ist.
Wird natürlich trotzdem gemacht. ;)
Wirklich wissen tue ich es aber nicht.

Von der Sicherheit her ist es eigentlich ziemlich gefährlich, deswegen könnte ich mir vorstellen das es allgemein nicht Zulässig ist.
Gruß,
Thomas
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3

Sonntag, 15. Juni 2008, 01:12

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Vielleicht arbeitet hier ja jemand in einem Betrieb mit Betriebsrat oder ist in der Gewerkschaft und könnte da mal nachfragen. Das ist eine Frage die mich Grundsätzlich mal interessieren würde.
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andreas

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4

Sonntag, 15. Juni 2008, 08:40

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Hallo,

ich gehe mal davon aus, daß es wegen der Sicherheitsbestimmungen verboten ist. In Italien jedenfals ist es verboten, in Deutschland denk ich ebenfals.

grüsse

Worsel

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Sonntag, 15. Juni 2008, 09:06

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Hallo

Frage: Du rutschst aus, oder dir wird schwindlig und fällst von der Maschine, brichst dir das
Bein und bist so schwer verletzt das du ein Telefon nicht erreichen kannst ?

Was tust du ?

Ich bin schon ne lange Zeit Meister und habe immer darauf geachtet, das immer zwei Personen
in der Firma sind. U.U. nicht in der gleichen Abteilung, aber es war immer einer da.
Ich denke auch, das es Schwierigkeiten mit der Krankenkasse geben könnte und kann mir eigentlich
auch nicht vostellen, das die BG das wirklich tolleriert.
Drucker sein, heißt "Kämpfer" sein !

EHST

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6

Sonntag, 15. Juni 2008, 10:40

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Wenn ich Spätschicht habe, ist das eigentlich immer so. Ich wüsste auch nicht, wer da dann noch da sein soll bzw. wie es anders gehen soll. Der Satz wird tagsüber komplett gebraucht und das Büro auch. Und jemanden anstellen, nur, dass der Drucker abends nicht so einsam ist, ist auch Quatsch.
Natürlich kann mal was passieren, und dann kannst Du niemanden um Hilfe bitten, aber so ist das dann eben. In den meisten Fällen wird man das Telefon doch noch erreichen, denke ich.
„Nicht die Ansprüche, die der Arbeiter erhebt, sondern die Bewertung seiner Leistung durch die Gesellschaft entscheiden über die Höhe der Löhne; sie allein kommt in den Lohnsätzen, die der Markt bildet, zum Ausdruck.“ L. v. M.

Acid Green

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7

Sonntag, 15. Juni 2008, 11:15

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Ich würde gerne sehen wie jemand bewusstlos ein Telefon erreicht. :?
Gruß,
Thomas
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8

Sonntag, 15. Juni 2008, 11:19

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Bei uns gibts ja dann auch noch ein Handy Verbot in der Firma :D Das macht das mit dem Telefonieren nicht wirklich einfacher :?
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Sonntag, 15. Juni 2008, 11:22

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Scheint ja eine richtig gute Firma zu sein in der du arbeitest. :lol:
Gruß,
Thomas
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10

Sonntag, 15. Juni 2008, 11:30

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Zitat von »"Acid Green"«

Scheint ja eine richtig gute Firma zu sein in der du arbeitest. :lol:


Find ich eigentlich garnicht so :P
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Acid Green

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Sonntag, 15. Juni 2008, 11:38

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

How come? :mrgreen:
Gruß,
Thomas
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printartist

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12

Montag, 14. Juli 2008, 10:01

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Bei uns im Betrieb soll eine Verfügung durch den Mitarbeiter unterschrieben werden,
dass man sich verpflichtet ein "mobiles Telefon bei sich zu tragen" wenn man im Betrieb
alleine arbeitet. Laut Aussage der Geschäftsleitung ist es seitens der BG zulässig,
"in Aussnahmefällen, zur Überbrückung für einige Stunden" auch alleine in einem Betrieb zu arbeiten,
wenn man ein mobiles Telefon bei sich trägt.
>> Meiner Meinung nach ist das vollkommen unvertretbar da telefonieren beispielsweise bei Bewuslosigkeit sehr schwer fällt. <<
Die Geschäftsleitung bemüht sich zur Zeit um entsprechendes schriftliches Material bei der BG. Sollten die da
was bekommen, kann ich es gerne hier weiterleiten.

Acid Green

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13

Montag, 14. Juli 2008, 14:17

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Zitat von »"printartist"«


>> Meiner Meinung nach ist das vollkommen unvertretbar da telefonieren beispielsweise bei Bewuslosigkeit sehr schwer fällt. <<

Das ist auch mein Gegenargument.
Was bringt mir ein Telefon am Gürtel wenn ich bewusstlos umkippe?
Gruß,
Thomas
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14

Montag, 14. Juli 2008, 14:38

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Einen interssanten Bericht habe ich hier gerade gelesen. Der Bericht im unteren Teil der Seite...

Quelle: "tag für tag - Zeitschrift der Berufsgenossenschaft Druck- und Papierverarbeitung" Ausgabe 4/2008 (Juli/August)[attachment=0]<!-- ia0 -->Alleinarbeit.jpg<!-- ia0 -->[/attachment]
»DerAnreiber« hat folgende Datei angehängt:
  • Alleinarbeit.jpg (117,83 kB - 614 mal heruntergeladen - zuletzt: 10. Mai 2012, 21:32)
Schöne Grüße, Seb.

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15

Montag, 14. Juli 2008, 15:11

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Danke für den Artikel, der ist ja auf jeden Fall schonmal recht aufschlußreich.
Auf dem Grabstein des Kapitalismus wird später stehen:
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Acid Green

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Montag, 14. Juli 2008, 16:01

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Das es in die Richtung gehen würde habe ich mir schon fast gedacht.
Schließlich ist es wohl nicht möglich Alleinarbeit komplett zu verbieten.
Dann hätten einige Firmen große Probleme.
Gruß,
Thomas
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Marvin

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17

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 12:01

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

mh.. selbst wenn ich mit meinem Handy Hilfe holen könnte, hätte das Rettungsteam probleme zu mir zu kommen. Wir haben Türen die nur über Chips aufgehen. Quasi würde niemand rein kommen, wenn ich nicht die Tür aufmache.

Acid Green

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Donnerstag, 2. Oktober 2008, 13:18

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Der Sinn hinter der Regelung ist mir auch nicht ganz klar.
Ausser das es halt für einige Firmen schlichtweg nicht möglich ist, immer eine "Aufsichtsperson"
dazuhaben.
Gearbeitet werden muss dann trotzdem und schon hast du den Salat.
Im Endeffekt ist es wohl mehr eine Pseudoregelung.
Denn wer bewusstlos ist kann in der Regel nicht mehr telefonieren. ;)
Gruß,
Thomas
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Butzenfänger

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Donnerstag, 2. Oktober 2008, 17:37

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Mal ganz ehrlich: was ist, wenn Du zuhause von der Leiter fällst und bewusstlos bist? Da hast Du meistens auch keinen Aufpasser.

Natürlich macht alleine arbeiten keinen Spaß, und es fördert nicht gerade die Arbeitssicherheit. Aber wie soll ein ein-Mann- oder Kleinbetrieb das organisieren?

Ich finde es wichtig, dass alle Schutzeinrichtungen funktionieren und es im Arbeitsbereich keine "Stolperfallen" gibt. Und z. B. sollte auch der Lehrling nicht alleinegelassen werden (kommt auch vor!).
Dann ist alleine drucken auch nicht viel gefährlicher, als zuhause die Glühbirne zu wechseln.
Schöne Grüße, Felix

Topazy24

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Beruf: Offsetdrucker... muss mich aber auch um alles andere kümmern. Daher muss ich bald einen Industriemeister Digital und Printmedien machen. Leider scheint es keine Lehrgänge in meiner Region zu geben... besonders neben dem Beruf.

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Donnerstag, 2. Oktober 2008, 22:18

Re: Alleine Arbeiten, ist das zulässig ?

Es ist vom Gesetz her Verboten allein in einer Offsetdruckerrei als Angestellter zu Arbeiten.
Ich habe einen solchen Fall sebst mit erlebt. Keine schöne Sache. Der Chef war zwar schuldig.
Aber der Betroffene Invalide hat trotzdem nichts von da die Versicherrung sich weigert zu zahlen

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