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Maschine: manroland R706LV, Heidelberg XL 105-10-P, XL 105-6+LYYL, SM 52 Anicolor+L
Beruf: Offsetdrucker, Industriemeister Digital- und Printmedien
Danksagungen: 60

Ich rechne mal lieber nicht damit. Das sind noch 19 Jahre, bis dahin sollen wir bis 70 arbeiten.@Stampatore :wenn du 45 Jahre gearbeitet hast ,kannst du auf jeden Fall mit 65 in Rente gehen und brauchst nicht bis 67 schuften.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EHST« (12. August 2010, 17:00)
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Maschine: endlosrotationen müller martini und goebel
Beruf: drucker/industriemeister druck
Danksagungen: 5
da lache ich mich doch todt. der politiker soll mal zu mir kommen der 45 jahre lang im 3-schichtbetrieb im graphischen gewerbe arbeiten kann.
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Wenn man sich das klar macht, sollte man eigentlich erwarten, dass die Ämter brennen oder niedergerissen werden. Doch das passiert nicht. Wieso?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EHST« (16. August 2010, 17:22)
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Zitat
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Zitat
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Zitat
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Zitat
3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EHST« (16. August 2010, 21:13)
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