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Doug

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1

Mittwoch, 24. August 2011, 20:08

Probezeit verkürzung

Hallöchen,

bin grad fertig mit der Ausbildung und habe einen Vertrag bekommen mit 6 Monate Probezeit, diese Woche erzählte mir jemand das es 6 Monate nicht mehr gibt, nur noch 3! Wurde irgendwie geändert.

Stimmt das? Hab nix gefunden dazu... :huh: :sleeping: :whistling:

Heidelberger

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2

Mittwoch, 24. August 2011, 20:11

Grüß dich

Also gesetzliche Probezeit beträgt max 4 Monate!

Jedoch darf dein Ag dir keine Probezeit geben vorrausgesetzt es ist die selbe Firma in der du deine Lehre abgeschlossen hat!?!

Doug

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3

Mittwoch, 24. August 2011, 20:12

ja ist die selbe! Also dürfen die dat? :S

Printgirl

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4

Mittwoch, 24. August 2011, 20:14

Hey,
meine erste Frage wäre auch gewesen, ob es sich hierbei um den Lehrbetrieb handelt.
Wenn ja sind 6 Mon Probezeit echt lang, er kennt dich ja von der AUsbildung her..
Aber schau doch mal hier:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbe…content_04.html
Viel Erfolg!

Heidelberger

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5

Mittwoch, 24. August 2011, 20:18

es ist aufjedenfall so sie dürfen dir unter diesen Vorraussetzungen keine Probezeit geben.

Die Probezeit dient ja nur dazu um beiden Seiten zu sehen ob es passt oder nicht. Und da du deine Ausbildung dort gemacht hast weist du ob es das richtige für dich ist und dein Chef weiss wie du arbteitest von daher kann er dich net einfach so kündigen!

Printgirl

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6

Mittwoch, 24. August 2011, 20:19

Hab zu dem Thema noch folgendes gefunden:
Eine neue Probezeit ist zulässig. Sie kennen Ihren
Auszubildenden bereits seit vielen Jahren. Das sollte Sie allerdings
nicht veranlassen zu glauben: „Der wird das schon machen.“ Bedenken Sie,
dass die Ausbildungssituation in aller Regel mit dem harten
Berufsalltag nicht vergleichbar ist. Nutzen Sie also die Möglichkeit
einer erneuten Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB, die Ihnen ohne Abstriche
zusteht.
Gefunden:
http://www.perspektive-mittelstand.de/Au…issen/3441.html
am besten nochmal googlen :-)

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7

Donnerstag, 25. August 2011, 12:45

Tach auch,

generell sind heutzutage 6 Monate Probezeit normal und als längste Möglichkeit auch gesetzlich festgeschrieben.

Man müßte jetzt den Azusbildungsvertrag haben, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit befristet war. Meist heißt das dann: Mit bestehen der Prüfung und bekanntgabe des Ergebnisses endet der Ausbildungsvertrag.

Steht das drin, ist es meist so, dass dann ein vollkommen neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird. Da spielt es keine Rolle, ob man vorher dort beschäftigt war.

Ich würd mich dadurch jetzt nicht affig machen lassen, wenn die nun drei Jahre Dich ausgebildet haben, werden die Dich nicht gleich rausschmeissen wollen. Dazu hätte man dann den (Ausbildungs-)Vertrag nur auslaufen lassen brauchen...



Gruß
8) Powerprinter66 8)

Spinetti

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8

Donnerstag, 25. August 2011, 12:50

Neuer Beitrag, gleicher Text

Möchte mich hiermit meinem Vorredner anschließen.

Schließlich kennst Du den Betrieb ja schon, also mach' Dir keinen Stress wegen der neuen Probezeit.
Wenn Du dort arbeiten willst, dann tu' es!



Viel Erfolg.

Grüße

Spinetti

:opa:

Marvin

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9

Donnerstag, 25. August 2011, 15:29


Ich würd mich dadurch jetzt nicht affig machen lassen, wenn die nun drei Jahre Dich ausgebildet haben, werden die Dich nicht gleich rausschmeissen wollen. Dazu hätte man dann den (Ausbildungs-)Vertrag nur auslaufen lassen brauchen...

Jaein. Besteht eine Betriebsvereinbarung das die Azubis übernommen werden müssen bei bestehen der Prüfung (z.B.) einer entsprechenden Note. So kann der AG innerhalb der Probezeit den Jung Facharbeiter dennoch entlassen.

derkolb

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10

Donnerstag, 25. August 2011, 16:14

ich persönlich würde das als eine zweite Chance sehn, deinen AG von dir zu überzeugen


Gruß
Norbert

Doug

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11

Donnerstag, 25. August 2011, 18:12

ja, ich hab ja kein Problem damit. :) wie gesagt, hat nenn neuer von uns erzählt, das sich wohl die Gesetze geändert haben... wie auch immer :D

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