Tach auch,
Leute, Ihr habt vom Kündigungsrecht mit seinen Sonderformen nicht viel Ahnung.
Mal ganz kurz: Wenn man kündigen will, geht das, auch bei Azubis. Der Grundsatz, dass Lehrlinge, Schwangere und Kranke faktisch nicht kündbar sind (außer wg. groben Vergehen), ist schon lange überholt. Bedankt euch bei Ex-Kanzler Schröder, der die Kündigungsgesetze novelliert hatte.
So kann z.B. einem Lehrling dann gekündigt werden, wenn es die wirtschaftliche Situation des Betriebes erfordert, die Personalsituation anzupassen. Heißt z.B. dass die Mitarbeiter die verheiratet sind und Kinderhaben, mehr Kündigungsschutz haben, als Lehrlinge. Noch leichter geht das, bei Betrieben mit weniger als 10 P.
Hallo zusammen,
die Frage wer mehr Kündigungschutz
oder wie hat stellt sich gar nicht!
Auszubildende unterliegen nicht dem
Kündigungsschutzgesetz sondern dem Berufsbildungsrecht
(Berufsausbildungsgesetz). Und da ticken die Uhren anders. Es ist
nicht zulässig einem Auszubildenden betriebsbedingt wegen
Personalanpassung zu kündigen. Alles andere ist Blödsinn.
Grundsätzlich gilt:
Nach der Probezeit kann man dem
Auszubildenden nur noch fristlos gekündigt werden, und zwar nur
wegen schwerwiegender Gründe ( außerordentliche Kündigung ). Eine
ordentlich Kündigung ( z.B. wegen dringender betrieblicher
Erfordernisse ) gibt es nicht.
Gruß buntigmacher